Winzerin will Radrennen verhindern – und scheitert

Neustadt/Weinstraße · Eine Winzerin aus dem südpfälzischen Roschbach hat sich vor Gericht vergeblich gegen ein geplantes Radrennen im Ort und damit verbundene Straßensperrungen gewehrt. Die Unternehmerin, deren Betrieb an einer der betroffenen Straßen liegt, habe argumentiert, ihr Grundstück müsse wegen der Weinlese und Lieferverpflichtungen zu dieser Zeit rund um die Uhr erreichbar sein, teilte das Verwaltungsgericht Neustadt gestern mit.

Eile sei zudem wegen der Kirschessigfliege geboten. Der Schädling hatte im vergangenen Jahr den Trauben vielerorts heftig zugesetzt.

Das Gericht befand, die Sperrung der Straßen am 12. September von 14.30 Uhr bis 20 Uhr sei zumutbar. Die Frau könne ihre Trauben wie vier andere Weingüter in diesem Bereich davor und danach in den Betrieb bringen. Gelesene Trauben könne sie zudem direkt von ihren Weingärten zum Abnehmer bringen. Und der Frischmost, der in der Regel 24 Stunden haltbar sei, könne auch noch nach 20 Uhr bei ihr abgeholt werden. Die Kirschessigfliege scheide ebenfalls als Argument aus, weil die Bedingungen für sie in diesem Jahr wegen der Hitze nicht optimal gewesen seien (siehe auch unten stehender Bericht). Mit einer Plage sei kaum zu rechnen.

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