Vorfälle mit Gaffern bei Unfällen nehmen in Rheinland-Pfalz zu

Mainz · Sie filmen, fragen nach Opfernamen und lassen sogar ihre Kinder über die Schultern der Einsatzkräfte schauen. An Unfallstellen in Rheinland-Pfalz gibt es immer mehr Probleme mit Gaffern. Damit soll Schluss sein.

 Gaffer beobachten den Abtransport eines Unfallautos. Foto: dpa

Gaffer beobachten den Abtransport eines Unfallautos. Foto: dpa

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Schaulustige behindern bei Unfällen in Rheinland-Pfalz immer häufiger Rettungsarbeiten . Dazu gehöre auch das Filmen, Fotografieren und die Verbreitung der Aufnahmen in sozialen Netzwerken, wie das Innenministerium auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Matthias Lammert mitteilte. Weil der Bundesrat einen Gesetzesentwurf gegen Gaffer plant, hat das Ministerium Berichte von Einsatzkräften in der Region gesammelt. Bei einem Verkehrsunfall in Koblenz nutzten im März zehn Passanten den Blick von einer Brücke, um zu filmen und zu fotografieren, wie Verletzte reanimiert wurden und starben. Im Mai beobachtete eine Gruppe von Menschen in Hilgenroth im Kreis Altenkirchen einen Verkehrsunfall mit einem Radfahrer. Die Zuschauer störten den Rettungseinsatz, versuchten Namen der Betroffenen von den Einsatzkräften zu erfahren und reagierten verständnislos, als ihnen keine Auskunft gegeben wurde. In Ingelheim gab es ebenfalls im Mai einen Verkehrsunfall mit einem schwerverletzten Fahrer. Weil Gaffer die Rettungsarbeiten behinderten, wurden sie vom Ort verwiesen. Ein Mann hielt seine drei Jahre alte Tochter über die Helfer, so dass sie den am Boden liegenden Verletzten sehen konnte, und reagierte empört, als ihn Einsatzkräfte auf sein Verhalten ansprachen.

Der Bundesrat beschloss im Juni, einen Gesetzentwurf gegen Gaffer in den Bundestag einzubringen. Nach den letzten Vorfällen in Rheinland-Pfalz kündigte die Landesregierung an, sich der Gesetzesinitiative anzuschließen. Gaffer, die Hilfseinsätze bei Unfällen behindern, sollen härter bestraft werden. Wer Einsatzkräfte behindert, für den wird eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe gefordert. Wenn Fotos von Todesopfern ins Internet gestellt werden, soll dies mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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