Verfassungsgericht prüft Rundfunkbeitrag

Koblenz · Ein Straßenbau-Unternehmen wehrt sich gegen den seit 2013 geltenden Rundfunkbeitrag. Nun beschäftigten sich die rheinland-pfälzischen Verfassungsrichter mit dem Fall. Eine Entscheidung wird nun rasch verkündet.

Der Verfassungsgerichtshof von Rheinland-Pfalz wird am 13. Mai seine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags verkünden. Das sagte Präsident Lars Brocker nach einer Verhandlung gestern in Koblenz. Ein Straßenbau-Unternehmen aus Montabaur hält den Rundfunkbeitrag, der seit 2013 anstelle der früheren Rundfunkgebühr erhoben wird, für ungerecht. Die Firma legte Verfassungsbeschwerde gegen das Landesgesetz ein, mit dem der Staatsvertrag umgesetzt wird.

Die Firma Volkmann und Rossbach, die etwa Schutzplanken oder Straßenmarkierungen herstellt, moniert vor allem, dass Unternehmen mit vielen Standorten oder einem großen Fuhrpark mehr bezahlen müssen. Das führe zu einem "exorbitanten Unterschied" bei der Beitragsbelastung, sagte der Anwalt des Unternehmens, Marcel Séché. Volkmann und Rossbach hat nach seinen Angaben rund 200 Mitarbeiter und etwa 130 Fahrzeuge.

Die Abgabe müsste - so der Forderung der Kläger - gerechter je nach der Intensität der Nutzung bemessen werden. Denkbar sei etwa die Abschaffung der Beiträge für Kraftfahrzeuge. Die Firma hat nach eigenen Angaben in vielen Wagen keine Radios eingebaut. Mit Blick auf den 2013 vollzogenen Wechsel von der geräteabhängigen Rundfunkgebühr zum geräteunabhängigen Beitrag sagte Séché: "Die Systemumstellung führt zu Ungerechtigkeiten."

Die Gegenseite, Landesregierung und Landtag von Rheinland-Pfalz, halten den Staatsvertrag zum Rundfunkbeitrag indes für sachgerecht und mit der Verfassung vereinbar. "Mit der Neuregelung ist der technischen Entwicklung Rechnung getragen worden", sagte Ministerialdirigent Paul Glauben für den Landtag. Mittlerweile könne Rundfunk längst nicht mehr nur von herkömmlichen Radios oder TV-Geräten empfangen werden.

SWR-Justiziar Hermann Eicher betonte, das klassische Empfangsgerät habe als "Anknüpfungspunkt" für den neuen Beitrag nicht mehr getaugt. Insofern seien etwa bei Unternehmen nun die Zahl der Mitarbeiter, der Betriebsstätten und der Kraftfahrzeuge entscheidend. "Wir sind der Meinung, dass der Gesetzgeber so typisieren durfte." Bei mehr als 40 Millionen Teilnehmern könnten nicht alle einzeln betrachtet werden. Am 15. Mai will auch der bayerische Verfassungsgerichtshof in München die Entscheidung zu einer weiteren Klage auf dieser Ebene verkünden.

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