Überführt Tattoo möglichen Vergewaltiger?

Zweibrücken/Pirmasens · Überführt eine Tätowierung einen möglichen Vergewaltiger? Oder steckt hinter dem Tatvorwurf gar ein Komplott? Das sind nicht die einzigen Fragen, die der Prozess gegen einen 48-jährigen Pirmasenser aufwirft.

 Auf einem Parkplatz in der Nähe des Eingangs der Pirmasenser Festhalle (Bild) soll es im September vergangenen Jahres zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Jetzt begann der Prozess. Foto: PZ

Auf einem Parkplatz in der Nähe des Eingangs der Pirmasenser Festhalle (Bild) soll es im September vergangenen Jahres zu einer Vergewaltigung gekommen sein. Jetzt begann der Prozess. Foto: PZ

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Bis in den Mittwochabend hinein dauerte der erste Verhandlungstag gegen einen 48-jährigen Angeklagten aus Pirmasens. Tatvorwurf: Vergewaltigung und diverse Diebstähle. Die Vergewaltigung soll sich am 19. September 2015 gegen ein Uhr morgens ereignet haben - auf einem Parkplatz am Eingang zur Pirmasenser Festhalle.

Der Angeklagte bestritt vehement die Vergewaltigung : "Ich war das nicht. Ich mache so etwas nicht. Da würde ich mir eher einen Kopfschuss verpassen. Außerdem saß ich bei meiner Freundin in der Schillerstraße auf dem Sofa. Wir hatten Sex und ich habe für uns gekocht", schilderte er. Bei dieser Freundin war er dann auch morgens gegen fünf Uhr von einem Sondereinsatzkommando (SEK) der Polizei festgenommen worden. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in Wittlich.

Mit 30-minütiger Verspätung begann die Verhandlung vor der Großen Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Susanne Thomas. Der große, an Armen und im Gesicht tätowierte Pirmasenser wurde in Handfesseln von Justiz-Mitarbeitern in den Sitzungssaal geführt. Der Angeklagte grüßte im Saal die Prozessbeteiligten mit "Guten Morgen".

Der geschiedene Mann, Vater einer Tochter (27), der eine Schreinerlehre abgebrochen hatte, arbeitete früher unter anderem als Maurer, Dachdecker, Lagerarbeiter und Versicherungsvertreter. In jungen Jahren war er nach eigenen Angaben ein sehr erfolgreicher Bodybuilder und gewann als Amateur diverse nationale und internationale Titel. Trotzdem kam der drogenabhängige Mann immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Nach Angaben von Rechtsanwalt Joachim Jordan aus Pirmasens, der das Opfer vertritt, hat der Angeklagte bereits 28 Vorstrafen und saß mehrere Jahre im Gefängnis. Bei einer erneuten Verurteilung drohe ihm sogar die Sicherungsverwahrung.

Auch der Vater des Opfers ist der Polizei und Justiz bekannt, saß viele Jahre im Gefängnis. "Mein Mandant und der Vater des Opfers kennen sich aus gemeinsamen Knast-Zeiten. Möglicherweise handelt es sich bei der Beschuldigung der Tochter um ein Komplott", sagt Strafverteidiger Markus Freyler aus Zweibrücken. Auf die Frage von Richterin Thomas verneinte das Opfer diese Theorie.

Das Mädchen (17), das auch als Nebenklägerin auftritt, schilderte die Tat wie folgt, dabei wurde sie immer wieder von Weinkrämpfen unterbrochen: "Mein Freund gab eine Party. Irgendwann fiel die Musikanlage aus. Ich bin dann vor die Tür, um eine Zigarette zu rauchen." Sie sei zu dieser Zeit beschwipst, aber nicht betrunken gewesen. Zwei Freunde seien auf die Straße gekommen, sie unterhielten sich über die Party und seien in die Landauer Straße gelaufen, um die Freunde nach Hause zu begleiten. "Plötzlich sah ich einen Radfahrer mit einer grünen Bomberjacke und einer roten oder orangenen Baseballmütze. Als meine Bekannten zu Hause ankamen, wollte ich wieder zurück zur Party laufen. In Höhe des Walhalla-Kino-Parkplatzes packte mich plötzlich jemand von hinten an den Haaren und am Genick, riss mich zu Boden, zerfetzte meine Strumpfhosen, schob meine Unterhosen auf die Seite, kniete auf meine Arme und vergewaltigte mich. Ich versuchte, mich zu wehren. Ich versuchte, nach Hilfe zu rufen. Es ging nicht", schilderte sie aus ihrer Sicht den Tathergang. Der Täter habe ihr den Mund zugehalten. Das Ganze habe etwa 45 Minuten gedauert, danach habe er ihr gedroht: "Du hast mich nie gesehen. Wenn du irgendjemand etwas sagst, bring ich Dich um." Sie sei dann sofort nach Hause gerannt, zu ihrer Mutter, schilderte, was passiert ist, und ging ins Krankenhaus und zur Polizei .

Die Ärzte diagnostizierten unter anderem Schleimhautverletzungen und Kratzspuren. Bei der Polizei bekam das Opfer - das sich erinnern konnte, dass der Täter auf einer Wange drei Tränen tätowiert hatte - acht Bilder von verschiedenen möglichen Tätern gezeigt. Bild Nummer sechs führte schließlich zur Festnahme des Angeklagten. "Ich habe ihn heute auch wieder an seiner Stimme erkannt", sagte das Opfer zu den Richtern. "Zur Tatzeit war der Angeklagte aber schlanker als heute." Rechtsanwalt Freyler sagte daraufhin: "Viele Aussagen sind widersprüchlich. Es bleiben viele Fragen offen. Tatsache ist, von meinem Mandanten wurden keinerlei DNA-Spuren sichergestellt." Sichergestellt wurden eine grüne Bomberjacke und eine rote Baseballmütze. Der Prozess wird fortgesetzt. Möglicherweise muss das Opfer dann nochmals in den Zeugenstand.

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