St. Ingberter Ex-Oberbürgermeister rechtskräftig verurteilt

Saarbrücken/St Ingbert · . Die Justiz kann die Akten im Fall des früheren St. Ingberter Oberbürgermeister Georg Jung (CDU ) schließen. Das Urteil über 300 Tagessätze zu jeweils 50 Euro (insgesamt 15 000 Euro), das die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken im Juli letzten Jahres fällte, ist nun rechtskräftig geworden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt die Revision der Verteidigung Jungs verworfen.

Der ehemalige Oberbürgermeister von St. Ingbert war der Vorteilsnahme in vier Fällen und der Untreue zu Lasten einer privaten Stiftung schuldig gesprochen worden. Anlass waren Spenden, die Jung von Firmen einsammelte, die mit der Stadt in Kontakt standen. Ihm wurde angekreidet, dass rund 400 000 Euro in die Kasse eines Vereins zur Förderung sozialer und kultureller Belange geleitet wurden, statt in die Kasse der Stadt. Zudem wurde er wegen Untreue verurteilt, weil er in eigener Sache ein Auftragsgutachten einer Münchner Anwaltskanzlei aus der Kasse der Bläse-Stiftung für Wohlfahrtspflege bezahlen ließ. Jung war als Oberbürgermeister Vorsitzender dieser Stiftung und wollte es offenbar auch nach der 2011 verlorenen Urwahl bleiben.

Sein Verteidiger Guido Britz bestätigte gestern, dass das Urteil rechtskräftig ist. Obwohl das Urteil auf einer Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten basierte, sei Revision eingelegt worden, damit der BGH das Strafmaß absegne. Sein Mandant habe die von der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Saarbrücken gegen ihn verhängte Geldstrafe bezahlt und auch der entstandene Schaden sei längst beglichen, betonte Britz.

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