Sat.1 klagt wegen Drittsendezeiten vor Gericht

Neustadt/Weinstraße · Der Fernsehsender Sat.1 wehrt sich dagegen, drei Produktionsfirmen Sendeplätze in seinem überregionalen Programm einzuräumen. Gegen eine Entscheidung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) habe der Sender beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße eine Klage sowie einen Eilantrag eingereicht, teilte das Gericht gestern mit.

Die LMK habe Mitte Februar an drei Produktionsfirmen Zulassungen vergeben, erklärte das Gericht. Sat.1 müsse demnach ab Anfang März Sendeplätze zur Verfügung stellen. Konkret gehe es um drei rund einstündige Zeiträume - einer am Samstagabend und zwei in der Nacht auf Dienstag zu Mittwoch. Am Dienstagabend kurz nach 23 Uhr sollen etwa die Sendungen "Spiegel TV Reportage" oder "Focus TV Reportage" der Produktionsfirma DCTP laufen. Auch Formate einer Münchner sowie einer Kölner Produktionsfirma sind vorgesehen.

Bisher strahlt Sat.1 nur "Spiegel TV" auf dem Sendeplatz aus - freiwillig, wie eine Sprecherin des Senders sagte. Es gelte eine dreimonatige Anlaufphase. Vor Gericht gehe es um die grundsätzliche Frage, ob noch eine Verpflichtung für Drittsendezeiten vorliege oder nicht. Grundsätzlich sind Privatsender laut Rundfunkstaatsvertrag verpflichtet, Drittanbietern Sendeplätze anzubieten, sobald ihre Zuschaueranteile im Jahresdurchschnitt über zehn Prozent liegen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort