Polizei bittet Staatsanwälte zum Verhör

Saarbrücken · Im Fall des Strafrichters, der einem Justizwachtmeister einen Bierkrug ins Gesicht geschlagen haben soll, ermitteln jetzt Kriminalbeamte. Sie werden Richter und Staatsanwälte, die Partygäste waren, als Zeugen laden.

Die Vernehmung von Zeugen gehört für Richter und Staatsanwälte zur alltäglichen Arbeit. Demnächst werden sich Anklagevertreter und Richter aus dem Saarland aber selbst in der Rolle eines Zeugen wiederfinden. Kriminalisten des saarländischen Landespolizeipräsidiums werden die Juristen vorladen. Sie sollen im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft den Vorfall klären, der sich am Fetten Donnerstag bei einer Fastnachtsparty im Sozialraum der Staatsanwaltschaft in der Saarbrücker Hardenbergstraße ereignet hat (wir berichteten). Und deshalb sollen Teilnehmer der gut besuchten Traditionsveranstaltung als Zeugen gehört werden.

Nach dem bisherigen Stand der Dinge wurde kurz nach 20 Uhr bei einer blutigen Schlägerei ein 32 Jahre alter Justizwachtmeister verletzt. Angeblich kam es wegen einer als "Biene Maja" verkleideten Frau zu dem Streit. Ein 33 Jahre alter Strafrichter am Amtsgericht Saarbrücken soll am Rande des närrischen Juristen-Treibens dem Wachtmeister einen Bierkrug ins Gesicht geschlagen haben. Polizei und Rettungsdienst wurden alarmiert. Gegen den Richter wird jetzt wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Er und sein mutmaßliches Opfer sind derzeit, so war jedenfalls aus Justizkreisen zu erfahren, krankgeschrieben.

Das saarländische Justizministerium hat zwischenzeitlich beim zuständigen Richterdienstgericht den Antrag auf vorläufige Suspendierung des 33-Jährigen gestellt. Ein Sprecher betonte gegenüber unserer Zeitung, Priorität habe, dass der Richter - auch im eigenen Interesse - vorerst seine Dienstgeschäfte nicht wahrnehme.

Zum Alltag eines Strafrichters gehören bekanntlich Verhandlungen gegen Angeklagte, denen gefährliche Körperverletzung vorgeworfen wird. Wann das Richterdienstgericht in diesem Fall entscheiden wird, konnte dessen Vorsitzender Günther Greis, Direktor des Lebacher Amtsgerichts, noch nicht mitteilen. Der Antrag auf vorläufige Suspendierung war noch auf dem Dienstweg unterwegs zu ihm. Zuletzt hatte das Richtergericht übrigens vor vier Jahren getagt.

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