Sicherheit Politiker will Pfefferspray für den Ordnungsdienst

Neunkirchen · Der Neunkircher OB fordert eine Änderung des Polizeigesetzes. Dort ist geregelt, wer Waffen tragen darf.

Die Mitarbeiter der Kommunalen Ordnungsdienste saarländischer Städte und Gemeinden sollen in Zukunft mit Pfefferspray ausgerüstet werden dürfen. Das fordert der Neunkircher Oberbürgermeister Jürgen Fried (SPD). Sie sollten im Außendienst Pfefferspray zu Notwehrzwecken tragen dürfen, sagte Fried. Er glaubt, dies sei gerade für die Kommunalen Dienste vor Ort wichtig.

Derzeit lässt das Saarländische Polizeigesetz eine Ausstattung von Mitarbeitern der Ortspolizeibehörden mit Pfefferspray nicht zu. Reizgas fällt im Polizeigesetz unter „Waffen“ – ebenso wie Schlagstöcke, Pistolen, Revolver, Gewehre und Maschinenpistolen. Die Nutzung von Waffen ist aber nur Polizeivollzugsbeamten erlaubt. Eine Ausnahme gilt für den 2016 zur Entlastung der Landespolizei eingeführten Polizeilichen Ordnungsdienst (POD): Seine derzeit rund 30 Mitarbeiter dürfen Pfefferspray und Handschellen zur Eigensicherung mitführen, aber keine Schusswaffen.

Fried fordert, das Polizeigesetz so zu ändern, dass auch Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden mit Notfallspray ausgerüstet werden dürfen. Er stellte allerdings klar, das Spray dürfe nicht genutzt werden, um Verwaltungszwang durchzusetzen, sondern ausschließlich zur Notwehr. „Dies stärkt die Form der Präsenz der Dienste vor Ort, auf der Straße“, sagte Fried. „Außerdem ist es den Bürgerinnen und Bürgern nur schwer verständlich zu machen, wieso der Polizeiliche Ordnungsdienst die Reizstoffe mit sich führen darf und der Kommunale Ordnungsdienst nicht. Wenn man diese Regelung schon über die Vollzugspolizei hinaus erweitert, dann für alle Formen der Dienste.“

Der Kommunale Ordnungsdienst besteht aus den Vollzugsbediensteten der Ortspolizeibehörde. Die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes gehen unter anderem gegen Verunreinigungen vor, sie setzen die Anleinpflicht bei Hunden durch oder unterbinden störenden Alkoholverzehr.

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