Prozess um Erschießung von Tankstellen-Mitarbeiterin Idar-Oberstein Tödlicher Maskenstreit: Anklage fordert lebenslange Haftstrafe

Idar-Oberstein / Bad Kreuznach · Trotz zwei Promille sei der Täter voll schuldfähig, so die Staatsanwaltschaft. Er habe den Tankwart stellvertretend aus Wut über Coronaschutz-Politiker erschossen.

Ein Justizbeamter nimmt dem Angeklagten (links) vor dem Landgericht die Handschellen ab. Vorne sein Rechtsanwalt.

Ein Justizbeamter nimmt dem Angeklagten (links) vor dem Landgericht die Handschellen ab. Vorne sein Rechtsanwalt.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht fordert die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten. Außerdem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, sagte Oberstaatsanwältin Nicole Frohn am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Bad Kreuznach. Dann wäre eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Die Tat vor knapp einem Jahr in Idar-Oberstein sei das erste Mal gewesen, dass es in Deutschland im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen zu tödlicher Gewalt gekommen sei, sagte Frohn. Das große Medieninteresse an dem Strafverfahren beweise, dass der Fall die Öffentlichkeit weiter bewege. In dem Prozess gebe es eine „eindeutige Beweislage“ für den Tatvorwurf Mord. Laut Staatsanwaltschaft soll der angeklagte 50-jährige Deutsche den 20 Jahre alten Tankstellen-Mitarbeiter am 18. September 2021 in Idar-Oberstein getötet haben, nachdem dieser ihn mehrfach auf die coronabedingte Maskenpflicht hingewiesen hatte. Die Mutter des Opfers ist Nebenklägerin. Das Plädoyer der Verteidigung wird für Freitag erwartet. Der Angeklagte hat vor Gericht den tödlichen Schuss auf den 20 Jahre alten Kassierer eingeräumt und gesagt, er könne sich die Tat bis heute nicht erklären.

Für den Angeklagten sei das Corona-Virus nur eine Art Grippevirus gewesen, eine Krankheit namens Covid-19 habe er geleugnet, sagte die Staatsanwältin. Die Corona-Maßnahmen habe er als sinnlos und ungerechtfertigt empfunden – allen voran die Maskenpflicht. Verantwortlich für die Situation habe er vor allem die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und den damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) gemacht. Im Laufe des Lockdowns habe er sich immer weiter radikalisiert, er habe Gegner „in die Gaskammer schicken wollen“. In zahlreichen Internet-Chats habe er immer wieder mit Gewalt beispielsweise gegen die Polizei gedroht.

Die Tat sei als „heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen zu bewerten“, sagte Frohn. An die von ihm verantwortlich gemachten Politiker wie Merkel und Spahn habe der Angeklagte nicht herankommen können. Den Kassierer habe er für die Corona-Situation mitverantwortlich gemacht, da dieser geholfen habe, die staatlich verordneten Maßnahmen durchzusetzen. Er habe den jungen Mann stellvertretend für alle erschossen, auf die sich seine Wut wegen der Maskenpflicht und anderer Maßnahmen gerichtet habe. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen, daher sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

„Der Angeklagte war voll schuldfähig“, sagte die Oberstaatsanwältin. Trotz einem Promillewert von laut Gutachten vermutlich etwa zwei Promille sei seine Steuerungsfähigkeit noch vorhanden gewesen.

Die Nebenklage schloss sich den Anträgen der Staatsanwaltschaft „in vollem Umfang und voller Überzeugung an“. Auch sie sehe keine Gründe für mildernde Umstände, sagte die Anwältin der Mutter.

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