Onkel soll Nichte missbraucht haben: War Sex-Sucht die Ursache?

Saarbrücken · Ein 34-jähriger Saarländer steht vor Gericht, weil er seine sieben Monate alte Nichte mehrfach sexuell missbraucht haben soll. Nach dem Gutachten einer Sachverständigen könnte eine Sex-Sucht Tatursache gewesen sein.

Nach dem mehrfachen sexuellen Missbrauch seiner kleinen Nichte muss sich ein 34 Jahre alter Mann aus dem Saarland auf eine längere Zeit hinter Gittern einstellen. Ihm droht die unbefristete Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie oder der Sicherungsverwahrung . Dies folgt aus dem Gutachten einer psychiatrischen Sachverständigen vor dem Landgericht Saarbrücken . Sie bescheinigte dem Angeklagten jetzt eine schwere Persönlichkeitsstörung im sexuellen Bereich. Der 34-Jährige leidet demnach seit seiner Jugend unter massiven Problemen mit seinem Selbstwertgefühl und im Umgang mit anderen. Diese Schwierigkeiten sowie das Gefühl der Zurücksetzung und eigenen Minderwertigkeit versuche er durch sexuelle Aktivitäten auszugleichen. Daraus sei eine Sex-Sucht geworden, die alle Probleme des Mannes verstärkt und sich immer zügelloser entwickelt habe. Ein Teufelskreis. Mit der Geburt seiner Nichte hätten sich seine Sex-Fantasien dann wohl auch auf Kinder gerichtet.

Laut Anklageschrift und seinem eigenen Geständnis hat der gebürtige Deutsche die kleine Tochter seiner Schwester über einen Zeitraum von zwölf Monaten mehr als zehn Mal missbraucht. Die Übergriffe sollen angefangen haben, als das Mädchen sieben Monate alt war. Von den Taten habe der Angeklagte Kurzvideos und Fotos gemacht. Außerdem habe er weitere kinderpornografische Bild- und Videodateien mit besonders üblen Sex- und Gewalt-Inhalten besessen.

Vor diesem Hintergrund billigte die Gutachterin dem Angeklagten zwar verminderte Schuldfähigkeit zu. Sie geht aber gleichzeitig von Wiederholungsgefahr aus, weil der Mann angefangen habe, seine Fantasien umzusetzen. Dies könne wieder passieren. Zum Schutz der Allgemeinheit wäre demnach die Unterbringung des Mannes in der geschlossenen forensischen Psychiatrie für gefährliche Straftäter oder dessen Unterbringung in Sicherungsverwahrung möglich. Beide Maßnahmen wären zeitlich nicht befristet. Soweit das psychiatrische Gutachten , dem die Richter am Ende wahrscheinlich folgen werden. Der Prozess wird heute fortgesetzt.

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