Lange Haftstrafen wegen Todes einer Obdachlosen gefordert

Trier · Tragische Tat im Obdachlosenmilieu: Eine Frau wird erschlagen, als mutmaßliche Täter stehen zwei ebenfalls Wohnsitzlose vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt lange Haftstrafen gefordert.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod einer Obdachlosen hat die Staatsanwaltschaft neun Jahre und acht Monate Haft für einen 32-Jährigen gefordert. Er habe der 43 Jahre alten Frau im vergangenen Juni im Streit mehrfach "mit großer Kraft" mit der Faust auf den Kopf geschlagen, sagte Staatsanwalt Wolfgang Barrot gestern vor dem Landgericht Trier . Dabei habe er ihren Tod billigend in Kauf genommen und solle deshalb wegen Totschlags verurteilt werden.

Sein 43 Jahre alter Komplize habe sich der Beihilfe schuldig gemacht, weil er den 32-Jährigen am Tatort durch "seine Anwesenheit in unmittelbarer Nähe" unterstützt habe. Er solle fünf Jahre und sechs Monate in Haft, forderte Barrot. In die Strafen sind auch andere Delikte wie Diebstähle miteingerechnet.

Die Angeklagten gehörten auch zum Obdachlosenmilieu und hatten mit der Frau in einem leerstehenden Haus in Trier Unterschlupf gefunden. Auslöser des Streits soll ein verschwundener Schlüssel gewesen sei. "Hier wurde mit erheblicher Brutalität ein Leben beendet - aus einer Nichtigkeit heraus", sagte der Staatsanwalt. Die Männer seien zum Tatzeitpunkt "erheblich alkoholisiert" gewesen, sagte der psychiatrische Sachverständige Ingo Baltes. Ob sie allerdings so viel Alkohol getrunken hatten, dass ihr Steuerungsvermögen "erheblich beeinträchtigt" gewesen sei - und sie somit möglicherweise vermindert schuldfähig seien, konnte er nicht sagen. Die Männer seien bereits seit vielen Jahren alkoholabhängig und einen hohen Pegel gewohnt.

Die Verteidigerin des 32-Jährigen, Martha Schwiering, ging dagegen bei einem angenommenen Wert von mehr als vier Promille von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Sie plädierte daher auf einen minderschweren Fall des Totschlags. Ihr Mandant hatte im Prozess die Tat gestanden.

Gegen eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Totschlag sprach sich der Verteidiger des 43-Jährigen aus. "Das sind reine Mutmaßungen", sagte Bernward Wittschier. Das Urteil wird am 17. Februar gesprochen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort