Landgericht bestätigt Urteil gegen Lehrer

Saarbrücken · Ein Lehrer, der zum Straftäter geworden sein soll, spielt Katz' und Maus mit den Behörden. In Deutschland wird er per Haftbefehl gesucht. In Rumänien ging er zum Arzt und ließ sich für seinen Berufungsprozess am Saarbrücker Landgericht krankschreiben.

. Das Landgericht Saarbrücken hat in zweiter Instanz und in Abwesenheit des Angeklagten die Verurteilung eines Lehrers bestätigt. Dem 39 Jahre alten Saarländer werden Betrug , Hehlerei, bewaffneter Diebstahl und versuchte Nötigung vorgeworfen. Das Amtsgericht Saarlouis hatte ihn deshalb im Mai zu einer Strafe von einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt (wir berichteten). Der kriminelle Pädagoge hatte gegenüber seiner Krankenversicherung und der staatlichen Beihilfestelle gefälschte Zahnarztrechnungen vorgelegt. Außerdem hatte er im Internet gestohlene Baumaschinen verkauft. Wegen Wiederholungs- und Fluchtgefahr saß der Lehrer daraufhin etwa drei Monate in Untersuchungshaft. Nach dem Urteil des Amtsgerichts Saarlouis kam er wieder auf freien Fuß.

Aber die Ermittlungen der Behörden gingen weiter und führten zum nächsten Haftbefehl. Damit drohte dem Mann in Deutschland die sofortige Festnahme nebst anschließender Untersuchungshaft. Wohl deshalb erschien er nicht persönlich zu seiner Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Anfang November. Auch zum zweiten Termin Mitte November tauchte er nicht auf. Dieses Mal legte der Verteidiger des Pädagogen eine ärztliche Bescheinigung aus Rumänien mit dem Datum des ersten Prozesstages vor. Demnach sei der Angeklagte wegen Depressionen und Panikattacken nicht verhandlungs- und reisefähig.

Den Richtern des Landgerichts genügte dies aber nicht. Denn: Mit diesem Brief könne vielleicht die Abwesenheit des Angeklagten am ersten Prozesstag entschuldigt werden - aber nicht dessen Fernbleiben am zweiten Tag. Deshalb könne seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts aus erster Instanz verworfen werden.

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