Indischer Spion muss vier Monate weniger in Haft bleiben

Koblenz · Ein indischer Spion muss nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vier Monate weniger im Gefängnis bleiben. Drei Jahre und fünf Monate Haft lautete gestern das Gesamtstrafmaß für den 46-Jährigen. Das OLG musste das Strafmaß wegen Spionage neu festlegen, weil ein Teil seines entsprechenden Urteils des vergangenen Jahres vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden war (wir berichteten).Zwar blieb eine vom Landgericht Frankenthal verhängte zusätzliche längere Haftstrafe etwa wegen der Einschleusung von Ausländern unverändert.

Die 2014 vom OLG festgelegte Einzelstrafe von neun Monaten wegen Spionage verkürzte sich jedoch um vier auf fünf Monate.

Der der Volksgruppe der Sikh angehörende Mann hatte unter anderem Informationen über Mitglieder terroristischer Vereinigungen seiner Heimat an einen indischen Geheimdienst weitergegeben. Da dies aber den Interessen der Bundesrepublik nicht widersprochen habe, sei hier eine Strafminderung angemessen, hieß es gestern im OLG übereinstimmend bei Richtern, Verteidigung und Bundesanwaltschaft . Erst vor einer Woche hatte der vorbestrafte Inder seine Haft angetreten.

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