Handel mit Nazi-Orden in der nächsten Instanz

Saarlouis/Saarbrücken · Der Fall landet vor dem Verfassungsgerichtshof.

(dik) Im Frühjahr vergangenen Jahres schlenderte Gilbert Kallenborn über den Flohmarkt im saarländischen Saarlouis. An einem der Stände traute er dann seinen Augen kaum. "Da lagen Verdienstorden der NSDAP mit Hakenkreuzen, die nur notdürftig mit Aufklebern kaschiert waren", sagte Kallenborn unserer Zeitung. Der saarländische Jude sah darin einen klaren Verstoß gegen das Strafgesetzbuch. Wer Kennzeichen einer ehemaligen NS-Organisation verbreitet, kann mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden. Kallenborn wandte sich mit Eilanträgen an das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht, um dem Verbreiten der Nazi-Orden Einhalt zu gebieten. "Ich fühle mich dadurch zudem in meiner Menschenwürde verletzt", betonte Kallenborn, der inzwischen nach Sachsen-Anhalt verzogen ist. Doch die beiden Saarlouiser Gerichte folgten seinen Anträgen nicht.

Darum ist der Jude, der auch durch seine Vorstöße gegen die in saarländischen Gerichten aufgehängten Kruzifixe bekannt ist, jetzt vor den saarländischen Verfassungsgerichtshof (VGH) gezogen. "Die Verfassungsbeschwerde ist eingegangen", bestätigte VGH-Sprecherin Christiane Schmitt, die auch Richterin am Landgericht ist, unserer Zeitung. Der VGH habe die Verfassungsbeschwerde an das Saar-Justizministerium mit der Bitte um Stellungnahme binnen vier Wochen weitergereicht, erklärte Schmitt. "Vor Ende Februar wird nichts passieren", so die Richterin.

Die Verfassungsbeschwerde könnte auch in den Saar-Landtagswahlkampf hineinspielen. Erst im Sommer vergangenen Jahres war der Spitzenkandidat der rechtspopulistischen AfD Rudolf Müller in die Schlagzeilen geraten, weil er in seinem Antiquitäten-Geschäft am St. Johanner Markt Nazi-Orden verkaufte. Wenn man - wie er - die Hakenkreuze abklebe, sei der Handel unproblematisch, dann seien die NS-Orden "eine Handelsware wie andere auch", sagte er damals unserer Zeitung.

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