Haftstrafen nach Überfall auf Taxifahrer

Saarbrücken · Nach dem Überfall auf einen Taxifahrer in Neunkirchen hat das Saarbrücker Landgericht die 18 und 21 Jahre alten Saarländer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Einer von ihnen schwärmte vom Krieg in Syrien.

Nach dem Überfall auf einen Taxifahrer und weiteren Straftaten hat das Landgericht Saarbrücken zwei 18 und 21 Jahre alte Saarländer zu Haftstrafen von insgesamt drei beziehungsweise vier Jahren verurteilt. Die bereits vorbestraften Männer hatten zuvor eine ganze Serie von Straftaten während einer Zechtour in der Nacht des 30. April 2016 gestanden, die sie teils alleine, teils zu zweit in Neunkirchen verübt hatten. Demnach begann das Ganze um 1.17 Uhr bei einem Gerangel mit der Polizei . Dann gab es Streit mit einem Türsteher nebst Tritt in eine fremde Autotür. Es folgten der gemeinsame Überfall auf den Taxifahrer und schließlich ein versuchter Autodiebstahl gegen fünf Uhr. Danach wurden die damals stark alkoholisierten und daher als vermindert schuldfähig eingestuften Deutschen festgenommen und kamen in Untersuchungshaft.

Warum sie sich in jener Nacht so aufführten, das konnten die Angeklagten nicht erklären. Ursache war wohl eine Mischung aus Langeweile, zu viel Alkohol und zu wenig Selbstkontrolle in Verbindung mit der jeweiligen Persönlichkeit. "Wenn ich Alkohol trinke, werde ich aggressiv. Dann will ich Streit", sagte der 18-Jährige. So sei es wohl auch beim Taxifahrer gewesen. Eigentlich hätten sie nur vorgehabt, aus dem Auto zu springen und in zwei Richtungen wegzulaufen, sobald das Taxi anhält. Doch als das Taxi anhielt, habe der 21-Jährige auf den Taxifahrer eingeschlagen. Warum? Antwort des 21-Jährigen: "Keine Ahnung. Ich kann nicht verstehen, warum wir den Taxifahrer ausgeraubt haben." Und auch der jüngere Angeklagte wusste nicht, warum er bei den Schlägen seines Kollegen plötzlich ebenfalls zugeschlagen habe. Dann seien sie mit dem Geld des Taxifahrers weggelaufen. Obwohl sie eigenes Geld dabei hatten.

Der Verteidiger des 18-Jährigen sprach von "einer verheerenden Nacht". Eine der Ursachen dafür sei die schlimme Kindheit und Jugend. Seit dem zweiten oder dritten Lebensjahr sei der Junge ständig in Maßnahmen und Einrichtungen der staatlichen Jugendhilfe gewesen. Er habe nie die Nestwärme einer fürsorglichen Familie kennengelernt. Er wolle cool sein, prahle und orientiere sich an falschen Vorbildern.

Die psychiatrische Sachverständige und die Jugendgerichtshilfe bescheinigten dem 18-Jährigen einen "extrem asozialen Lebensstil" mit einer gewissen Affinität zu Gewalt. Sämtliche Maßnahmen der Jugendhilfe hätten nichts genutzt. Auf die Frage, ob er wirklich gesagt habe, dass er in ein Terrorcamp in Syrien wolle, sagte er: "Ich will nach Syrien in die Armee. In die Fremdenlegion. Dort geht es ab, dort sind sie alle. Die Russen, die Türken, die Kurden, der IS. Aber nicht, dass ich das gutheiße, was der IS macht."

Fazit des Vorsitzenden Richters: Das Gericht glaube zwar nicht, dass er nach seiner Entlassung sofort ins Flugzeug steige, um sich dem IS anzuschließen. Das Ganze sei wohl eher Prahlerei. Aber solche Äußerungen in Zusammenhang mit der Brutalität jener Nacht und dem sonstigen Verhalten des Mannes "machen einen schon nachdenklich". Deshalb sei eine Jugendstrafe von drei Jahren erforderlich, in denen der junge Mann sich neu orientieren könne.

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