Noch Brandschutz-Mängel in Bure Grünes Licht unter Vorbehalt fürs Endlager

Bure · Die Atomaufsichtsbehörde bescheinigt dem Projekt in Lothringen technische Reife, aber Brandschutz-Mängel.

 Blick in das geplante Atommüll-Endlager im lothringischen Bure.

Blick in das geplante Atommüll-Endlager im lothringischen Bure.

Foto: Iris Maria Maurer

Die französische Atomaufsichtsbehörde ASN hat in der vergangenen Woche ihren Bericht zum Endlagerprojekt im lothringischen Bure veröffentlicht. Insgesamt wird die Entwicklung des Vorhabens als zufriedenstellend bewertet. Es gebe bedeutende Fortschritte, was die Sicherheit der Anlage angeht, und auch die geologische Analyse bestätige, dass der Standort eine gute Wahl sei, heißt es im Bericht. Insgesamt habe das Projekt eine „ausreichende technische Reife“ erreicht. Dennoch macht die ASN auch Vorbehalte geltend, die bereits durch das staatliche Institut für Strahlenschutz und Atomsicherheit IRSN angedeutet worden waren.

Primär geht es dabei um die Lagerung von extrem brennbarem radio­aktivem Abfall. Knapp 20 Prozent des Atommülls, der ab 2022 unterirdisch in Bure gelagert werden soll, gehört zu dieser Kategorie. Die ASN drängt darauf, diesen Abfall vor seiner Lagerung unschädlich zu machen, sprich seine chemische Reaktionsfähigkeit aufzuheben. Im Hinblick auf die Menge dieses nuklearen Abfalls (circa 15 000 Kubikmeter) müsste ein solches Verfahren im industriellen Rahmen entwickelt werden. Auch wenn daran geforscht wird, steht dieser Schritt heute noch aus. Sollte das nicht möglich sein, müsste Endlagerbetreiber Areva sein gesamtes Konzept überdenken, um mehr Platz zwischen den Abfallpaketen einzuplanen. Damit soll im Falle eines Brandes die schnelle Ausbreitung der Flammen verhindert werden. Außerdem sollte die Anlage über ein Früherkennungssystem verfügen. So könnte bereits bei einer geringen Überhitzung eingegriffen und verhindert werden, dass ein Feuer überhaupt entsteht.

Weitere Bedenken der ASN betreffen den Schutz der unterirdischen Anlage vor Erdbeben sowie die Bedingungen dafür, dass Rettungskräfte bei einem Unfall eingreifen können. In diesen Punkten verlangt die Atomaufsichtsbehörde vom Betreiber Areva ergänzende Maßnahmen, sollte er wie geplant die Genehmigung für das Lager bereits im kommenden Jahr beantragen.

Für die Gegner des Projektes stellt der Bericht auch die so genannte Rückholbarkeits-Klausel in Frage. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Atommüll woanders hingebracht werden kann, sollten in den ersten 100 Jahren nach Inbetriebnahme bessere technologische Lösungen für die Aufbewahrung gefunden werden. „Wenn die Möglichkeit nicht mal gegeben ist, bei einem Unfall den Atommüll wieder herauszuholen, wie soll dann die Rückholbarkeit funktionieren?“, kritisiert das Netzwerk „Sortir du nucléaire“ (Raus aus der Atomkraft).

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