Großmutter grausam getötet: Enkel muss in geschlossene Psychiatrie

Saarbrücken · Das Landgericht Saarbrücken hat einen 29 Jahre alten Völklinger zur Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verurteilt. Er hatte an Allerheiligen 2014 seine 80-jährige Oma erschlagen. Staatsanwaltschaft und Schwurgericht gingen davon aus, dass der Täter wegen Schuldunfähigkeit nicht bestraft werden kann.

Jedoch gehe von dem Mann auch künftig eine Gefahr für die Allgemeinheit aus - daher die Unterbringung in einer geschlossenen Klinik.

In den frühen Morgenstunden des 1. November 2014 war die Polizei von einer Anruferin informiert worden, dass aus einem Waldstück bei Völklingen-Wehrden Schreie einer Frau zu hören seien. Vor Ort stellten Polizisten fest, dass die Schreie aus dem Obergeschoss eines Wohnhauses kamen. Und kurz danach wurde ein junger Mann gesehen, der mit einer Taschenlampe das Anwesen verließ. Von den Polizisten angesprochen, lief er weg, wurde aber eingeholt und trotz heftiger Gegenwehr festgesetzt. Dabei habe der Mann getreten und um sich geschlagen, berichteten zwei Zeugen. Im Gerangel verlor der Mann Geld-Bündel, etwa 15 000 Euro sollen es gewesen sein. Nach der Festnahme sagte er davon, dass Satan ihn bald hole.

Die wahre Tragödie zeigte sich jedoch erst in der Wohnung der 80-jährigen Großmutter. Ihr Schädel war mit gläsernen Wasserflaschen eingeschlagen worden und ihr Körper von Schnitt- und Stichwunden übersät. Nach Ansicht der Richter ist der Angeklagte an einer paranoiden halluzinatorischen Psychose erkrankt. Sein Drogenmissbrauch tritt als Ursache für die Tat dahinter zurück. Er kann daher nicht mit einer Entlassung nach zwei Jahren rechnen, wie es bei drogensüchtigen Tätern oft der Fall ist.

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