Gericht: Ausländer trotz Abkehr von Straftaten ausweisbar

Koblenz · Die Ausweisung eines Ausländers ist nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz trotz dessen Abkehr von seinen Straftaten wie der Werbung für den Dschihad rechtmäßig. Ein in Syrien geborener Palästinenser mit ungeklärter Staatsangehörigkeit kam mit seiner Familie 1990 als Kind nach Deutschland und beantragte erfolglos Asyl, wie das Gericht gestern mitteilte.

Als Erwachsener bekam der heute 30-jährige Informatikstudent wegen Werbens für ausländische terroristische Vereinigungen und wegen Gewaltdarstellung eine Haftstrafe. Anschließend wurde er ausgewiesen. Als sein Widerspruch dagegen scheiterte, klagte er. Er führte unter anderem an, er habe sich von seinen Straftaten abgekehrt. Die Klage scheiterte. Gemäß der Neufassung des Aufenthaltsgesetzes überwiege das staatliche Interesse an der Ausweisung, urteilte das Gericht. Zwar vermute es nicht, dass der Student bald neue ähnliche Taten begehe. Allerdings habe sein Werben für den Dschihad im Internet mitgeholfen, Terrororganisationen den Boden für die Rekrutierung von Terroristen in Europa zu bereiten. Das rechtfertige die Ausweisung.

Dies bedeutet nicht automatisch eine Abschiebung: Wegen des Krieges in Syrien dürfte der Mann vorerst in Deutschland geduldet bleiben.

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