Fußspuren überzeugen Gericht nicht: Angeklagter kommt frei

Saarbrücken/Überherrn · Kann ein Angeklagter durch seine Schuhabdrücke des schweren Raubes und der gefährlichen Körperverletzung überführt werden? Nein, entschied das Landgericht Saarbrücken - und sprach den angeklagten 24-Jährigen frei.Zum Abschluss einer Kneipentour hatte ein junger Mann im Oktober 2014 eine Gaststätte in Überherrn besucht.

Als er gegen zwei Uhr früh ein Taxi bestellen wollte, bot ihm ein Mitzecher an, ihn nach Hause zu fahren. Doch auf dem Weg zum Wagen wurde der junge Mann unvermittelt zusammengeschlagen. Als er schon auf dem Boden lag, bekam er weitere Schläge gegen seinen Kopf. Er verlor das Bewusstsein. Als er wieder zur Besinnung kam, schleppte er sich zu einem Haus und läutete Sturm. Am Fenster erschien ein Mann, der Rettungsdienst und Polizei verständigte. Als möglicher Täter wurde der 24-Jährige ausgemacht, der sich laut Bedienung mit dem Opfer in der Gaststätte unterhalten hatte.

Das Opfer konnte ihn direkt nach der Tat nur ungenau beschreiben und erkannte ihn auch in der Verhandlung nicht wieder. Am Tatort fand die Polizei Fußspuren, die einen waren von den Schuhen des Angeklagten, die anderen von den Schuhen des Opfers. Der Angeklagte - seit Ende Mai in Untersuchungshaft - bestreitet den Vorwurf. An seiner Schuld blieben dem Gericht Zweifel, daher der Freispruch "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten).

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