Schillernde Persönlichkeit Ex-Rotlichtkönig von Saarbrücken ist tot

Saarbrücken · Hugo Lacour erliegt mit 74 Jahren in einem Krankenhaus einem Krebsleiden.

 Als Mann mit sauberer Weste präsentierte sich Hugo Lacour 1993. Verurteilt wurde er dennoch.

Als Mann mit sauberer Weste präsentierte sich Hugo Lacour 1993. Verurteilt wurde er dennoch.

Foto: Werner Wunderlich

Hugo Lacour, früherer Rotlichtkönig von Saarbrücken, ist tot. Er erlag im Alter von 74 Jahren einem schweren Krebsleiden. Dies bestätigte gestern auf Anfrage eine Angehörige des französischen Staatsbürgers. Demnach starb Lacour am Donnerstag, 30. November 2017, auf der Palliativstation eines Saarbrücker Krankenhauses.

Seine schwere Krebserkrankung war schon im August 2015 Thema bei seiner letzten Verurteilung vor dem Landgericht. Damals war er wegen Beihilfe zum Drogenhandel zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Ein weiteres Verfahren wegen eines versuchten Raubüberfalls gegen den Mann, der vor Jahrzehnten als der König der Saarbrücker Unterwelt galt, war zuvor eingestellt worden.

Schon in den frühen 70er Jahren galt Lacour, der es auf zahlreiche Vorstrafen vom Diebstahl bis zum Raub brachte, „als Schrecken des Saarbrücker Vergnügungsviertels“. Doch seine gefürchtete Gewalttätigkeit war lediglich die eine Seite seiner schillernden Persönlichkeit. Eine andere war sein Hang zu Prostituierten wie zu „Millionärsgattinnen“ wie es in einem Zeitungsbericht hieß. Diese Mischung ließ ihn zu einem der Großen in der Rotlicht-Szene werden, der sein Geld als Betreiber von Bars und als Spieler zu verdienen suchte. Einer von ihm verehrten Frau soll er die Wohnung mit Bergen aus Rosen dekoriert haben, wird berichtet.

Bundesweit Schlagzeilen machte Lacour dann Anfang der 1990er Jahre, als er angebliche Rotlicht-Kontakte des damaligen SPD-Ministerpräsidenten Oskar Lafontaine andeutete, aber die behaupteten Beweise schuldig blieb.

Jahre zuvor war Hugo Lacour die Flucht aus dem Saarbrücker Gefängnis Lerchesflur gelungen. Er entwendete als Messdiener dem Anstaltspfarrer den Schlüssel, spazierte, auf welchem Weg auch immer, in die Freiheit und setzte sich nach Frankreich ab. Die deutschen Akten zum Fall seines ermordeten Geschäftspartners W. gingen an die französische Justiz. Die prüfte und kam zu dem Ergebnis, dass Begründung und Beweise für ein Mordverfahren gegen Lacour nicht ausreichten. Also wurde 1990 das Verfahren in Frankreich eingestellt. Womit Lacour, der jenseits der Grenze eine Haftstrafe wegen Raubes abgesessen hatte, in seiner Heimat Frankreich zu einem freien Mann wurde, der dort keine Anklage wegen Mordes an W. zu fürchten hatte.

 Hugo Lacour im Juli 2015, als er die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken verlassen durfte.

Hugo Lacour im Juli 2015, als er die Justizvollzugsanstalt Saarbrücken verlassen durfte.

Foto: BeckerBredel

Die deutschen Ermittler machten aber weiter. Und im November 1993 – wenige Monate nach der Rotlicht-Affäre – machte Lacour einen verhängnisvollen Fehler. Er fuhr in den Urlaub nach Österreich. Dort wurde der Franzose festgenommen. Und Österreich lieferte ihn später, unter anderem wegen der „Mordsache W.“, ins Saarland aus. Hier kam der Ex-Rotlicht-König in Haft. Im Januar 1995 begann der Indizien-Prozess gegen ihn vor dem Saarbrücker Schwurgericht. Zwei Jahre und 102 Verhandlungstage später verurteilten ihn die Richter wegen Mordes an Heinz W. zu lebenslanger Haft. Die Leiche des Mannes wurde aber bis heute nicht gefunden.
Lacour beteuerte in diesem Fall stets seine Unschuld. 2009 kam er wieder auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht lehnte 2011 – fast 14 Jahre nach der rechtskräftigen Verurteilung des früheren Saarbrücker Rotlichtkönigs – ein Wiederaufnahmeverfahren ab.

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