Ex-Oberbürgermeister von St. Ingbert vor Gericht

Saarbrücken/St Ingbert · Wegen Untreue zum Nachteil einer Stiftung und Vorteilsnahme zu Gunsten eines Spendenvereins steht der St. Ingberter Ex-Oberbürgermeister Georg Jung heute vor dem Landgericht. Sein Nachfolger im Amt Hans Wagner hatte den CDU-Politiker angezeigt.

Vor zwei Jahren musste Georg Jung (51, CDU ) sein Chefbüro im St. Ingberter Rathaus räumen und Platz machen für Hans Wagner (Familienpartei), der sich in der Mittelstadt bei der Oberbürgermeisterwahl Ende 2011 gegen ihn durchgesetzt hat. Heute zieht die Justiz einen Schlussstrich unter die Amtszeit des Ex-Rathauschefs. Jung muss auf der Anklagebank vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Platz nehmen. Sein Nachfolger Wagner hatte die Staatsanwaltschaft gerufen, die Jung nun Vorteilsnahme zu Gunsten eines Spendenvereins und Untreue in Höhe von exakt 31 237,50 Euro zum Nachteil der St. Ingberter Bläsestiftung vorwirft.

Als Vorteilsnahme wird dem Ex-Oberbürgermeister vom Staatsanwalt angekreidet, dass er als Spendensammler Geld, das wohl für die Mittelstadt gedacht war, in die Kasse eines Fördervereines für soziale und kulturelle Zwecke umleiten ließ. Angeblich waren über 400 000 Euro in der Kasse, als Jung nach seiner gescheiterten Wiederwahl versuchte, den Verein in eine Stiftung zu überführen. Die Spenden flossen offenbar im Rahmen von Klima- oder Landschaftspflege . Beispielsweise überwies ein Ex-Reifenproduzent nach einem Wink aus dem Rathaus 100 000 Euro . Im Gegenzug soll die Stadt auf ein Vorkaufsrecht für das Firmengelände verzichtet haben. Jeweils 125 000 Euro spendeten Pfalzwerke und Saarferngas öffentlichkeitswirksam. Deren Engagement bei den St. Ingberter Stadtwerken war nicht überall auf Gegenliebe gestoßen. Vom Vorsitz der 2010 gegründeten Stiftung des vermögenden Ex-St. Ingberters Bläse wollte sich Jung offenbar auch nach dem Ende seiner Amtszeit nicht trennen. In der Satzung steht, dass dieser Posten vom jeweils amtierenden Oberbürgermeister besetzt wird. Nach langer Suche fand Jung in München eine Anwaltskanzlei, die für 31 237,50 Euro wenige Tage vor dem Amtswechsel ein Rechtsgutachten lieferte, wonach er nach einer Satzungsänderung auf Lebenszeit Stiftungschef bleiben könne. Das Saar-Innenministerium machte aber einen Strich durch die Rechnung. Die Anwaltsrechnung wurde vom Konto der Stiftung bezahlt, weshalb Jung sich jetzt wegen Untreue verantworten muss.

Sein Verteidiger Professor Guido Britz bestätigte, das sein Mandant im Vorfeld des Verhandlung 31 237,50 Euro an die Stiftung erstattet habe. In dem eintägigen Prozess stehen die Zeichen nach Merkur-Informationen auf Verständigung. Falls Jung ein Geständnis ablegt, darf er mit einer Geldstrafe rechnen.

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