„Es ist eine gewisse Genugtuung“

Trier · Wegen des Mordes an einer Schülerin muss ein 25-Jähriger lebenslang in Haft. Er hat eine 16-Jährige erstochen und ihre Leiche an einem Bahndamm verbrannt.

Die Eltern der getöteten Schülerin weinen. Aus Erleichterung, dass der Mörder ihrer 16 Jahre alten Tochter gerade zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden ist. "Es ist eine gewisse Genugtuung", sagt der Vater des Mädchens, das der 25-Jährige im März vergangenen Jahres in Trier an einem Bahndamm erstochen - und ihre Leiche verbrannt hat. "Aber der Schmerz bleibt", fügt er hinzu, während er gestern Verwandte und Bekannte im Saal des Landgerichts Trier umarmt.

Auf der anderen Seite des Saals wird der Täter abgeführt. Regungslos hat der Maler und Lackierer eine Stunde lang der Begründung seiner Strafe zugehört, die lautet: lebenslang wegen Mordes und versuchter Vergewaltigung . Für die Vorsitzende Richterin Petra Schmitz hat der knapp fünfmonatige Prozess bewiesen, was die Staatsanwaltschaft angeklagt hatte. Es war ein Mord aus Verdeckungsabsicht: Der Mann hat das Mädchen getötet, um eine versuchte Vergewaltigung zu vertuschen.

Was war passiert? Der 25-Jährige hatte mit dem Mädchen und anderen Freunden zusammen gefeiert. Spät am Abend fragte die 16-Jährigen ihren Bekannten, ob er sie zum Bahnhof begleiten könne, weil sie von dort noch mit dem Bus zu ihrem Ex-Freund fahren wollte. Der Bekannte sagte ja, und sie verabredeten sich für kurze Zeit später - um loszugehen.

Diese Zeit habe der Mann genutzt, um eine Vergewaltigung vorzubereiten, sagte Schmitz. Denn schon seit längerem habe er sich immer wieder mit sexueller Gewalt und Vergewaltigungen auch von Minderjährigen im Internet beschäftigt. Auch am Tattag habe er noch ein Video zu "Vergewaltigung einer 16-Jährigen" geschaut. "Als sich dann die Gelegenheit bot, hat der Angeklagte blitzschnell auf dieses Geschenk" reagiert, sagte Schmitz.

Er deponierte ein Seil am späteren Tatort, um sein Opfer zu fesseln. Auf dem gemeinsamen Weg dann entlang der Bahngleise griff er sie an - doch sein Vorhaben scheitere an der heftigen Gegenwehr. Sie habe geschrien, getreten und gekratzt. Da habe er sich entschlossen, sie zu töten, damit sie ihn nicht verrate. Erst würgte er sie - dann stach er mit seinem Klappmesser zu. Viermal. Sie verblutete. Dann deckte er sie im Gebüsch im Müll mit einer Plane zu.

Am nächsten Tag zündete er die Leiche zweimal an - mit Brandbeschleuniger, den er in einem Supermarkt um die Ecke gekauft hatte. So habe er alle Spuren seines Tun vertuschen wollen. Ein Zeuge hatte damals die noch brennende Leiche entdeckt und die Polizei alarmiert.

Der 25-Jährige hatte im Prozess eingeräumt, seine Bekannte mit vier Stichen getötet zu haben. Vergewaltigen wollen habe er sie aber nicht. Alles sei einem Streit heraus passiert, er habe sie auch nur verletzen wollen. Daher hatte sein Verteidiger auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

"Alles Schutzbehauptungen", sagte Richterin Schmitz. Ebenso wie seine Aussage, er habe das Seil erst später am Tatort verloren, weil er damit die Leiche in der Plane einpacken wollte. Dies hätte ja nur Sinn gehabt, wenn er die Leiche abtransportieren hätte wollen.

Erleichterung war bei dem Urteil auch im Gerichtssaal spürbar. Manche Besucher klatschten sogar leise. Dennoch: "Meine Schwester bringt das Urteil nicht zurück", sagt die große Schwester der Ermordeten.

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