Ermittlungen gegen Luxair Co-Pilotin eingestellt

Saarbrücken · Der Flugzeughersteller ändert die Fahrwerkstechnik. Ein vorzeitiges Einklappen soll so verhindert werden.

 Für die Piloten war nicht klar, dass das Fahrwerk schon eingezogen werden kann, wenn das Flugzeug noch Bodenkontakt hat. Foto: Oliver Dietze

Für die Piloten war nicht klar, dass das Fahrwerk schon eingezogen werden kann, wenn das Flugzeug noch Bodenkontakt hat. Foto: Oliver Dietze

Foto: Oliver Dietze

Fast eineinhalb Jahre nachdem am Ensheimer Flughafen eine Maschine der luxemburgischen Gesellschaft Luxair verunglückt ist, hat die Saarbrücker Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die beschuldigte Co-Pilotin eingestellt. Die mittlerweile 29-Jährige stand unter Verdacht, das Fahrwerk der zweimotorigen Propellermaschine beim Start bereits eingezogen zu haben, als die hinteren Räder noch auf dem Boden waren. Die Maschine konnte nicht genug Höhe gewinnen. Heck und Bug schlugen auf die Fahrbahn auf. Die 20 Insassen blieben unverletzt. Der Verdacht bestätigte sich.

Der Vorwurf eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr hingegen nicht. Dass die Co-Pilotin das Fahrwerk zu früh eingezogen und damit den Unfall verursacht hatte, ergaben die Ermittlungen und der Untersuchungsbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU). Die Beschuldigte selbst könne sich das vorzeitige Betätigen des Hebels nicht erklären. Laut Staatsanwaltschaft ein "Augenblicksversagen": ein kurzer Aussetzer eines sonst konzentriert agierenden Menschen. Dies sei aber kein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr. Die Co-Pilotin habe den Hebel zwar ohne die entsprechende Aufforderung des verantwortlichen Piloten und damit entgegen den Vorgaben von Luxair bedient. Da diese Regeln aber weder Gesetz noch Rechtsverordnung seien, liege laut Staatsanwaltschaft keine Straftat vor.

Noch etwas entlastet die Beschuldigte. Es ist die Bedienung des Fahrwerkhebels in der Maschine vom Typ Bombardier DHC-8. Diese sei im Vergleich zu anderen Techniken unüblich, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Bei anderen Flugzeugen sei der Hebel so lange blockiert, bis die Sensoren am Fahrwerk die Maschine frei vom Boden melden. Bei der Bombardier DHC-8 hingegen fährt das Fahrwerk schon ein, wenn es vom Cockpit kommandiert wird und erst ein Teil des Fahrwerks frei vom Boden ist.

Eine Umfrage unter den Flugzeugbesatzungen, die bei Luxair dieses Modell fliegen, hat ergeben: Ihnen war nicht bekannt, wie das Fahrwerk funktioniert. Sie gingen davon aus, dass es nicht am Boden eingefahren werden kann. Bisher habe das bei Luxair keiner als Problem gesehen, erklärte Marc Gerges, stellvertretender Kommunikationschef bei Luxair gestern gegenüber unserer Zeitung. "Das Zeitfenster, in dem noch Teile der Maschine am Boden sind und das Fahrwerk schon eingefahren wird, ist so klein, dass das eigentlich nie hätte passieren können", sagte er. Bei Luxair werde das nicht mehr vorkommen. Immer noch habe die Fluggesellschaft zehn dieser Modelle im Einsatz, ein elftes wird dazu kommen. Die Fluggesellschaft will in Schulungen das Bewusstsein ihrer Mitarbeiter schärfen, die Vorschriften einzuhalten.

Und auch der Flugzeughersteller hat reagiert. Das Fahrwerk könne jetzt nur noch vom Piloten eingefahren werden, wenn alle Sensoren "frei vom Boden" melden.

Das Unfallflugzeug musste die Fluggesellschaft mit einem Totalschaden entsorgen, teilte Gerges mit. Die Co-Pilotin sei nach dem Unfall in den Bodendienst versetzt worden. Für Luxair werde sie nicht mehr fliegen.

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