Einbrecher folterten Rentner mit Bügeleisen: Höhere Strafen fällig

Saarbrücken · Ende 2013 waren drei Männer bei einem Saarlouiser Rentner eingebrochen und hatten ihn gefoltert. Im vergangenen Jahr wurden sie zu Haftstrafen zwischen sechseinhalb und neuneinhalb Jahren verurteilt. Diese Strafen sind gestern erhöht worden.

Nach dem Raubüberfall auf einen Rentner in Saarlouis hat das Saarbrücker Landgericht gestern ein Einbrechertrio in dritter Instanz zu Haftstrafen zwischen neun und 14 Jahren verurteilt. Die drei Männer aus Ex-Jugoslawien waren Ende 2013 nachts bei dem 69-Jährigen eingebrochen, hatten ihn in seinem Schlafzimmer überrascht und mit einem heißen Bügeleisen gefoltert, um an Bargeld zu gelangen. Die Angeklagten waren zur Tatzeit 22, 36 und 38 Jahre alt. Sie waren Teil einer bundesweit aktiven Bande. Diese war arbeitsteilig organisiert. Es gab Tippgeber dafür, wo etwas zu holen war. Es gab Bandenmitglieder, die Tatorte und Lebensgewohnheiten ausspionierten. Und es gab die Einbrecher, die in Häuser einstiegen. Im konkreten Fall waren das die Angeklagten. Sie hatten von 300 000 Euro Bargeld im Haus des Rentners gehört. Also brachen sie dort ein und überraschten den Mann im Bett. Sie warfen sich auf ihn, bedrohten ihn mit einer Schreckschusswaffe, fesselten ihn, schlugen ihn und fragten nach den Geldverstecken. Dann folterten sie ihn mit einem Messer und einem heißen Bügeleisen. Aber der 69-Jährige hatte nur 40 000 Euro im Haus. Das gepeinigte Folteropfer konnte den Tätern schließlich nichts mehr antworten, wurde mehrmals ohnmächtig. Nach zwei Stunden ließen sie von ihm ab.

Anfang 2015 wurde das Trio erstmals wegen der Tat in Saarlouis und teils auch wegen anderer Straftaten verurteilt. Gegen den 38 Jahre alten Kopf der Bande wurde eine Strafe von sechs Jahren und vier Monaten Haft ausgesprochen. Sein jüngerer Bruder - er war bei dem Einbruch quasi der Übersetzer - bekam sechseinhalb Jahre Haft. Die höchste Strafe von neuneinhalb Jahren erhielt der jüngste Angeklagte. Er war der Mann fürs Grobe und hatte den Rentner mit dem Bügeleisen verbrannt.

Die Strafen waren aus Sicht der Staatsanwaltschaft zu niedrig, sie ging in Revision. Der Bundesgerichtshof gab der Anklagebehörde Recht und schickte die Akten zurück ans Landgericht. Begründung: Die Tat zeige ein besonders hohes Maß an Brutalität und Menschenverachtung. Dem würde das Strafmaß nicht gerecht. Daher wurde der Fall neu verhandelt. Dabei gingen die Richter mit Strafen von zwölfeinhalb, neun und 14 Jahren klar nach oben - fast bis an die Höchstgrenze von 15 Jahren Haft.

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