155 Fälle mehr Die Zahl der Sexualstraftaten in Rheinland-Pfalz steigt an

Mainz · Das Landeskriminalamt zählt 1331 Fälle im ersten Halbjahr. Das Innenministerium in Mainz verweist bei Vergleichen auf die Überarbeitung des Sexualstrafrechts.

Die Zahl der Sexualstraftaten in Rheinland-Pfalz ist im ersten Halbjahr 2017 leicht gestiegen. Von Januar bis Juli listete das Landeskriminalamt (LKA) 1331 Fälle zwischen Eifel und Pfalz auf. Im ersten Halbjahr 2016 hatten die Beamten noch 1176 Fälle registriert. Im gesamten vergangenen Jahr zählte das LKA 2388 Sexualstraftaten. Wenn sich die Entwicklung des ersten Halbjahres bis zum Jahresende fortsetzte, wären es in diesem Jahr mehr Fälle. Zu Sexualstraftaten zählen sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die Verbreitung von Pornoschriften und exhibitionistische Handlungen. Das LKA erklärte, Werte von unter einem Jahr seien noch vorläufig.

Die Sexualstraftaten durch Zuwanderer nahmen im ersten Halbjahr 2017 zu, wie aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage aus der AfD-Landtagsfraktion hervorgeht. Die Beamten zählten 124 derartige Fälle, das waren laut LKA rund 31 Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2016. Darunter waren von Januar bis Juli dieses Jahres 42 Fälle sexueller Belästigung sowie 30 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung,

Das rheinland-pfälzische Innenministerium warnte vor Fehlinterpretationen. „Die Ursachen für die Entwicklung von Sexualstraftaten sind grundsätzlich vielfältig“, erklärte ein Sprecher auf Anfrage. Selten lasse sich ein einziger Erklärungsansatz finden. Neben dem gestiegenen Anteil der Zuwanderer an der Bevölkerung und der Geschlechts- und Altersverteilung der Zuwanderer könnten weitere Faktoren die Entstehung von Straftaten begünstigen: etwa die Situation der Unterbringung, unterschiedliche Menschen- und Rollenbilder, divergierende Werte- und Normenverständnisse, aber auch herkunfts- oder fluchtbedingte psychische Belastungssymptome der Täter.

Die Fallzahlen der Halbjahre 2016 und 2017 seien zudem nicht vergleichbar, erklärte der Sprecher. Im Wesentlichen gehe das auf eine Novellierung des Sexualstrafrechts Ende 2016 zurück. Neben der Ausweitung bestehender Vorschriften wurden neue Straftatbestände wie sexuelle Belästigung eingeführt. Bis Ende 2016 erfasste die Polizei einen Teil davon als Beleidigung auf sexueller Basis, so dass diese Delikte damals nicht zu Sexualstraftaten zählten. Rechnet man die 42 Fälle von den 124 Sexualstraftaten ab, die durch Zuwanderer begangen wurden, bleiben für die erste Jahreshälfte 82 Sexualstraftaten – dies wäre ein Rückgang um 13 Fälle zum Vergleichszeitraum.

Die Sexualstraftaten stellten mit 2,3 Prozent auch nur einen geringen Anteil an den Straftaten dar, die Zuwanderer insgesamt begangen haben – ohne Verstöße des Ausländerrechts.

(dpa)
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