Datenschutzverstoß: Debeka zahlt 1,3 Millionen

Koblenz · Seit Ende 2013 ist die Debeka mit einem Daten-Skandal in den Schlagzeilen. Einer der Vorwürfe: mangelhafter Datenschutz. Dafür muss das Koblenzer Unternehmen nun tief in die Tasche greifen.

Wegen Verstößen gegen Datenschutzvorgaben zahlt die Debeka-Versicherung eine Geldbuße von 1,3 Millionen Euro. Vorstand und Aufsichtsrat hätten die Zahlung akzeptiert, teilte der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Edgar Wagner gestern in Mainz mit. Damit sei dieses Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit beendet, sagte ein Debeka-Sprecher am Hauptsitz Koblenz . Auf dem Tisch der örtlichen Staatsanwaltschaft liegt der Fall aber weiterhin.

Hintergrund sind Ermittlungen gegen Debeka-Angestellte. Ende 2013 war der Vorwurf aufgekommen, einzelne Beschäftigte hätten Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bestochen, um an Daten angehender Beamter zu kommen. Wagner warf seinerzeit den Vorstandsmitgliedern der bundesweit aktiven Privatversicherung vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Als Konsequenz setzte die Debeka unter anderem Qualitätsmanager in 26 Geschäftsstellen ein. Seit April dokumentierte sie nach eigenen Angaben zudem die Herkunft der Daten potenzieller Mitglieder lückenlos und schulte Vertriebsmitarbeiter zum Thema Datenschutz.

"Die Vorwürfe um die Weitergabe von Adressen ist somit vom Tisch", sagte ein Debeka-Sprecher am gestrigen Montag. Gegen die Verstöße einzelner Mitarbeiter gehe nun die Staatsanwaltschaft vor. Die Versicherungsmitarbeiter werden den Angaben zufolge der Bestechung, der Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verdächtigt. In mehreren Bundesländern hatten Polizisten im Juli deshalb mehrere Büros und Privatobjekte durchsucht. Ende Mai dieses Jahres legte die Finanzaufsicht Bafin außerdem der Versicherung Datenschutzmängel im Umgang mit möglichen neuen Kunden zur Last. Moniert wurde vor allem, dass die Herkunft personenbezogener Daten nicht immer nachvollzogen und deren Rechtmäßigkeit nicht ausnahmslos aufgezeigt werden könne. Sanktionen wurden allerdings nicht verhängt. Die Versicherung betonte damals, Fehler zu beseitigen.

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