Beamter wegen Schummelei bei Dienstzeiten zurückgestuft

Trier · Weil er über zwei Jahre sein Büro tagsüber verließ, ohne die Zeiten an der Stechuhr korrekt auszulesen, ist ein Beamter aus Rheinland-Pfalz kurz vor seinem Ruhestand um zwei Ämter zurückgestuft worden. Wie die landesweit zuständige Kammer für Disziplinarsachen des Verwaltungsgerichts Trier am gestrigen Montag mitteilte, habe der Mann an 170 Tagen seine Abwesenheit nicht dokumentiert.



Der Beamte war aufgefallen, nachdem seine Zutrittszeiten am Haupteingang mit den Daten des Zeiterfassungsgerätes abgeglichen worden waren. Wie lange er insgesamt nicht im Büro einer im südwestlichen Landesteil gelegenen Verbandsgemeinde war, stehe allerdings nicht fest.

Der Mann habe als Leiter der Sachgebietsgruppe Organisation seinen Vertrauensvorschuss schwer missbraucht, urteilten die Richter des Verwaltungsgerichts Trier. Zudem habe er selbst an der Einführung der elektronischen Zeiterfassung mitgewirkt, hieß es in der Urteilsbegründung weiter. Von einer härteren Strafe sahen die Richter ab, da wegen einer Erkrankung der Ehefrau die häusliche Situation belastet gewesen und der Beamte geständig sei. Er habe jedoch bis zuletzt die Motive für sein Handeln nicht lückenlos und nachvollziehbar dargelegt, hieß es dazu.

Die Entscheidung des Gerichts ist aber noch nicht rechtskräftig (VG Trier, Urteil vom 1. April 2014 -3 K 1802/13.TR).

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