Arzt aus Lothringen bekommt wegen Betrug Bewährungsstrafe

Saargemünd · Das Strafgericht (Tribunal correctionel) in Saargemünd hat den lothringischen Arzt Jacques F. wegen Betruges zu zwei Jahren Haft auf Bewährung sowie zwei Jahren Berufsverbot verurteilt. Außerdem muss der Mediziner eine Geldstrafe von 50 000 Euro bezahlen.

Damit blieb der Richter unter der Forderung der Staatsanwaltschaft (drei Jahre Haft, davon ein Jahr auf Bewährung, 50 000 Euro Geldstrafe und ein lebenslanges Berufsverbot).

Der Allgemeinmediziner und ehemalige Bürgermeister von Hombourg-Haut stand wegen Krankenkassenbetrugs vor Gericht (wir berichteten). Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll F. zwischen März 2011 und April 2013 rund 250 000 Packungen des Heroinersatz-Medikaments Subutex an 285 Patienten verschrieben haben. Zahlreiche dieser Pillen seien anschließend auf dem Drogenschwarzmarkt gelandet, unter anderem auch im Saarland. Hier ist es offenbar schwieriger, an Subutex heranzukommen als in Frankreich.

An dem Handel mit Subutex hatte sich der 61-jährige Mediziner nicht selbst beteiligt. Allerdings wertete das Gericht die Massenverschreibung des Medikaments als Betrug zulasten der Krankenkasse. In Frankreich wird die Behandlung durch das verschreibungspflichtige Subutex nämlich im Rahmen der Heroinentzugstherapie von der Krankenkasse übernommen.

Der Angeklagte F. reagierte auf seine Verurteilung mit scharfer Kritik. "Ich finde das besonders unfair", sagte er beim Verlassen des Gerichtssaals. Durch seine Verurteilung versuche man die wenigen Allgemeinmediziner , die sich um Drogenabhängige kümmern, zu verunsichern. Um diese Probleme zukünftig zu vermeiden, plädierte er für die Errichtung spezialisierter Behandlungszentren für Drogenabhängige. Damit würden nicht mehr die Allgemeinmediziner mit diesem Problem alleine gelassen. In Frankreich sind solche Drogenhilfezentren sehr umstritten.

Der Anwalt von F. kündigte an, in Berufung zu gehen. Sein Mandant praktiziert derzeit nicht als Arzt. Er wurde bereits 2013 bei Ermittlungsbeginn von der Ärztekammer suspendiert.

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