Kriminalität Beamte fliegt nach Affäre mit Häftling aus dem Dienst

Koblenz · (flor/sey) Das Koblenzer Oberverwaltungsgericht hat den Einspruch einer rheinland-pfälzischen Justizbediensteten abgewehrt, die nach einer Affäre mit einem Häftling entlassen worden war. Die Frau habe ein schweres Dienstvergehen begangen, urteilte das Gericht und bestätigte damit die Entlassung der Beamtin, die in einem Gefängnis an der Rheinschiene gearbeitet hatte.

 Beamte in Justizvollzugsanstalten dürfen keine Liebesbeziehungen mit Inhaftierten führen. Eine Beamte flog wegen dieses Vergehens aus dem Dienst. Das Gericht sagt, sie habe sich untragbar für den Dienst gemacht. Foto: Arnold/dpa

Beamte in Justizvollzugsanstalten dürfen keine Liebesbeziehungen mit Inhaftierten führen. Eine Beamte flog wegen dieses Vergehens aus dem Dienst. Das Gericht sagt, sie habe sich untragbar für den Dienst gemacht. Foto: Arnold/dpa

Foto: dpa/Andreas Arnold

Der Justizbeamtin kam das Gefängnis bei einer Postkontrolle auf die Schliche. Dort seien zahlreiche Briefe gefunden worden, in denen die Frau und der Gefangene sich laut Gericht Nacktfotos schickten und eine gemeinsame Zukunft planten. Die Beamtin habe auch ein Armband und ein T-Shirt des Häftlings unerlaubt mit nach Hause genommen. Die JVA-Leitung habe von der Affäre nichts erfahren.

Das Gericht warf der Beamtin damals vor, Kollegen schwer hintergangen, aus eigensinnigen Motiven gehandelt und sich mit Nacktaufnahmen erpressbar und untragbar für den öffentlichen Dienst gemacht zu haben. Vor dem Koblenzer Gericht leugnete die Frau nun erfolglos die intime Beziehung zu dem Häftling.

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