Mertin (FDP) rügt Baldauf (CDU) Streit in Rheinland-Pfalz über Strafen für Kindesmissbrauch

Mainz · CDU-Chef Baldauf fordert deutlich höhere Strafen. Justizminister Mertin (FDP) kritisiert einen „Überbietungswettbewerb“. Auch der Richterbund reagiert auf den Vorstoß ablehnend.

 Baldauf (CDU) nennt den Missbrauch von Kindern „Mord an Kinderseelen“ und fordert härtere Strafen für die Täter. Justizminister Mertin (FDP) kritisiert ihn dafür.

Baldauf (CDU) nennt den Missbrauch von Kindern „Mord an Kinderseelen“ und fordert härtere Strafen für die Täter. Justizminister Mertin (FDP) kritisiert ihn dafür.

Foto: dpa/Nicolas Armer

(dpa) Der CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende Christian Baldauf hat deutlich höhere Gefängnisstrafen für Kindesmissbrauch gefordert. Auf schweren sexuellen Missbrauch müsse eine Mindeststrafe von 14 Jahre Haft stehen, sagte der Spitzenkandidat seiner Partei für die Landtagswahl im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. „Wer Kinder schwer sexuell missbraucht und hiervon Aufnahmen macht und diese veröffentlicht, um damit Geld zu verdienen, soll für mindestens 15 Jahre in das Gefängnis“, verlangte Baldauf. „Sexueller Missbrauch von Kindern ist Mord an Kinderseelen.“

Bei der CDU sei offensichtlich ein „Überbietungswettbewerb“ ausgebrochen, kritisierte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. „Fast schon im Stundentakt werden immer noch höhere Strafrahmen gefordert und damit der verfehlte Eindruck erweckt, allein eine Änderung der Strafrahmen im Strafgesetzbuch könne das Problem lösen.“ Der FDP-Politiker betonte: „Die Wirklichkeit ist leider komplizierter. Einfache Lösungen gibt es – wie so oft – nicht.“

Baldauf forderte zudem: „Die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie in jeglicher Form von einem Vergehen zu einem Verbrechen hochzustufen, ist der erste richtige Schritt.“ Die Mindeststrafe müsse zudem auf zwei Jahre Haft angehoben werden, damit die Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Als Verbrechen gilt laut Strafgesetzbuch eine Tat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird, als Vergehen eine Tat, für die auch eine geringere Freiheits- oder Geldstrafe verhängt werden kann.

„Niemand stößt ‚durch Zufall’ auf Kinderpornos“, betonte der Oppositionsführer im rheinland-pfälzischen Landtag. „Diese müssen aktiv im Darknet gesucht werden.“ Der „Konsum von Kinderpornografie“ sei häufig der Einstieg, und es sei durch die zunehmende Digitalisierung viel leichter geworden, daran zu kommen.

„Das Gesetz erlaubt auch heute schon harte Strafen für den Besitz von Kinderpornografie und den sexuellen Missbrauch von Kindern – letzterer kann mit Haft bis zu 15 Jahren bestraft werden“, betonte Justizminister Mertin. „Aus verfassungsrechtlichen Gründen muss das Gesetz aber ausreichend breite Strafrahmen vorsehen, um Täter individuell schuldangemessen bestrafen zu können.“

(dpa)
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