Kontrollen eher schwierig Rheinland-Pfalz erlaubt Bordellen wieder zu öffnen

Mainz · Prostitutionsstätten und Shisha-Bars dürfen im Land bald unter Auflagen in der Corona-Krise wieder aufmachen. Fraglich bleibt, ob sich die Einhaltung der Regeln kontrollieren lässt.

Rheinland-Pfalz erlaubt Bordellen wieder zu öffnen
Foto: dpa/Andreas Arnold

Mit den weiteren Lockerungen in der Corona-Krise zum kommenden Mittwoch (10. Juni) dürfen auch wieder Bordelle in Rheinland-Pfalz unter Auflagen öffnen. Das sieht die nun veröffentlichte neunte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes vor; auch ein eigenes Hygienekonzept für Bordelle gibt es schon. Das sorgt nicht nur für Begeisterung, in vielen anderen Ländern müssen solche Etablissements weiter geschlossen bleiben.

Konkret heißt es in der Verordnung, das Abstandsgebot sei in Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben – darunter explizit auch Prostitutionsstätten und ähnliche Einrichtungen – einzuhalten, „sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt“. Kann das Abstandsgebot nicht eingehalten werden, gilt eine Maskenpflicht, sofern die Art der Dienstleistung dies zulasse. Eine Bewirtung darf unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen, die Kontaktdaten aller Personen müssen auch in Bordellen erfasst werden.

Vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz hieß es am Freitag, mit jeder weiteren Lockerung werde der Aufwand für die Ordnungsämter größer. „Die Überprüfung von Bordellen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Hygieneanforderungen stellt eine besondere Herausforderung dar“, sagte Sprecherin Agneta Psczolla. „Im Zweifel kann die Kommune nur die äußeren Umstände überprüfen.“ Die Bereitschaft von Freiern, ihre richtigen Kontaktdaten anzugeben, dürfte eher wenig ausgeprägt sein. Hinzu komme, dass der Betrieb vor allem nachts laufe.

Das Frauenministerium in Mainz teilte auf Anfrage mit, die Landesregierung habe umfangreiche Hygienekonzepte von Interessensverbänden von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, Betreibern von Prostitutionsstätten und auch von einzelnen Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern erhalten. Die seien immer mit der Bitte verbunden gewesen, die Arbeit wieder aufnehmen zu dürfen. Es sei aber „eine besondere Herausforderung, den Erfordernissen des Infektionsschutzes angemessen Rechnung zu tragen“

Psczolla vom Gemeinde- und Städtebund sagte: „Wir haben nicht die Expertise, um zu beurteilen, ob Bordelle wieder öffnen dürfen.“ Man gehe aber davon aus, dass sich das Gesundheitsministerium Gedanken gemacht habe. Piercing-, Tattoostudios und Massagesalons seien ja auch schon länger wieder geöffnet.

Auch abseits der Bordelle gibt es einige Veränderungen. Unter anderem dürfen Shisha-Bars den Betrieb wieder aufnehmen. Auch ein Konzept für Badegewässer gibt es mittlerweile. Hier gilt der übliche Abstand von anderthalb Metern zu anderen Personen, im Wasser sollen es drei Meter sein. Beim Hygienekonzept für Busreisen wird vorgegeben, den Reisebus dauerhaft zu belüften.

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