Negativer Test vorausgesetzt Mit Schnelltests Kneipe und Theater besuchen?

Mainz · Das schlägt die rheinland-pfälzische CDU vor. Die Idee: An „Corona-Service-Punkten“ in den Innenstädten sollen sich die Menschen testen.

Weist ein Schnelltests ein negatives Ergebnis auf, sollen die Menschen in Gastronomien gehen dürfen, fordert die rheinland-pfälzische CDU. 

Weist ein Schnelltests ein negatives Ergebnis auf, sollen die Menschen in Gastronomien gehen dürfen, fordert die rheinland-pfälzische CDU. 

Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Wer einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen kann, soll nach Ansicht der rheinland-pfälzischen CDU unter bestimmten Bedingungen bislang noch nicht geöffnete Einrichtungen in der Gastronomie oder dem Freizeit- und Kulturbereich nutzen können. Als Beispiel nannte Fraktionschef Christian Baldauf am Montag Besuche in einem Restaurant oder einem Fitnessstudio innerhalb von 24 Stunden nach dem Testergebnis. Allerdings müssten Faktoren wie der Inzidenzwert und das Angebot an verfügbaren Intensivbetten sowie regionale und bauliche Gegebenheiten beachtet werden, bevor es zu einem solchen Schritt kommen könne, sagte er. Zudem müssten die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden.

„Notwendig ist jetzt ein Perspektivenwechsel“, forderte Baldauf. Solange noch nicht jedem ein Impfangebot gemacht werden könne, böten Schnelltests und Selbsttests die Möglichkeit, Infektionen mit dem Coronavirus frühzeitiger und schneller zu erkennen und so zu vermeiden, dass Coronaviren in Einrichtungen eingeschleust werden. Der CDU-Spitzenkandidat für die Landtagswahl in knapp zwei Wochen sprach sich für den flächendeckenden Aufbau von „Corona-Service-Punkten“ in den Innenstädten aus, in denen den Menschen Schnelltests angeboten werden sollen. Baldauf sprach von einem Schnelltest pro Bürger und Woche.

In Schulen und Kitas müsse es zwei obligatorische Tests pro Woche für Schüler und Lehrer beziehungsweise Kinder- und Kita-Personal geben, sagte Baldauf. Außerdem forderte er eine effektivere Finanzunterstützung des Landes zur Anschaffung und zum Unterhalt von Lüftungsanlagen in den Klassenzimmern. Das Land solle zudem den Einbau dieser Anlagen auch in der mittelständischen Wirtschaft, beispielsweise in Gastronomiebetrieben, fördern, schlug Baldauf vor.

50 Prozent der Anschaffungs- und Installationskosten solle dabei das Land als Zuschuss übernehmen. Wenn die Betriebe ihre Hälfte der Kosten nicht selbst tragen könnten, solle ihnen das Land ein gestundetes Darlehen in dieser Höhe anbieten.

(dpa)
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