Prozess gegen Rentner in Pirmasens 13-Jähriger an Brust und Po gefasst?

Pirmasens · Die Staatsanwaltschaft wirft einem Rentner aus der Südwestpfalz sexuellen Missbrauch vor. Der Übergriff des 80-Jährigen soll in der eigenen Wohnung stattgefunden haben.

  In der Hauptverhandlung schwieg der Angeklagte. Sein verteidiger plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit.

In der Hauptverhandlung schwieg der Angeklagte. Sein verteidiger plädierte auf verminderte Schuldfähigkeit.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Hat er oder hat er nicht? Ein 80-jähriger Rentner aus dem Landkreis Südwestpfalz soll im Sommer vergangenen Jahres einem damals 13-jährigen Mädchen an die Brust und an den Po gefasst haben. Tatort soll das Haus des alten Mann gewesen sein, in dem er selber lebt und an die Familie des Mädchens eine Wohnung vermietet hatte. In jenem Haus soll es zu Zudringlichkeiten und schließlich zu den genannten Übergriffen gekommen sein.

Deshalb hat Rechtsreferendar Alexander Groß dem Mann namens der Staatsanwaltschaft im Amtsgericht Pirmasens sexuellen Missbrauch von Kindern in zwei Fällen vorgeworfen. Das Verfahren landete jetzt vor Gericht, weil der 80-Jährige Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, über den er im April – ohne mündliche Hauptverhandlung – zu acht Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt worden war. Laut Anklageschrift soll er dem Mädchen, nachdem er der 13-Jährigen an die Brust gegriffen habe, fünf Euro Schweigegeld gezahlt haben.

Ist er tatsächlich ein greiser Grapscher? Zu Beginn der Hauptverhandlung schwieg der 80-Jährige, ließ aber seinen Verteidiger, den Dahner Rechtsanwalt Roland Gappa, die Vorwürfe zurückweisen. Mehr noch: Der Verteidiger beantragte die Einholung eines Gutachtens, dass die Schuldunfähigkeit, mindestens aber die verminderte Schuldfähigkeit seines Mandanten belegen soll. Schließlich habe der gesundheitlich angeschlagene Mann in den vergangenen Jahren mehrere Schlaganfälle erlitten. Auch deshalb sei der ohnehin betagte Angeklagte „vorgealtert“. Zudem forderte Gappa ein Glaubwürdigkeitsgutachten und in diesem Zusammenhang die Einvernahme einer Freundin des mutmaßlich missbrauchten Mädchens ein. Diese Freundin könne bestätigen, dass die 13-Jährige in der Vergangenheit oft die Unwahrheit gesagt hätte, versprach der Verteidiger. Sein Ziel sei es, die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, gab Gappa unumwunden zu.

 Die Verhandlung gegen den greisen Grapscher fand im Amtsgericht Pirmasens statt.

Die Verhandlung gegen den greisen Grapscher fand im Amtsgericht Pirmasens statt.

Foto: Rainer Ulm

Damit biss er bei Strafrichterin Franziska Bock allerdings auf Granit. Sie lehnte beide Beweisanträge ab. Begründung: Auch mehrere Schlaganfälle seien kein Beleg für Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit, und über die Glaubwürdigkeit der Geschädigten würde das Gericht gerne selbst entscheiden. Das wiederum wollte sich der Verteidiger nicht bieten lassen: Er stellte wegen der abgelehnten beiden Beweisanträge prompt einen Befangenheitsantrag gegen die Strafrichterin, weil sein Mandant „sich benachteiligt“ fühle. Deshalb blieb Strafrichterin Bock nichts anderes übrig, als die Hauptverhandlung auf unbestimmte Zeit auszusetzen – bis am Amtsgericht Pirmasens über den Befangenheitsantrag gegen sie entschieden ist. Erst danach kann das Verfahren mit ihr oder einer anderen Strafrichterin oder einem anderen Strafrichter weitergehen.

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