SVN: Insolvenzverwalter Roth zeigt Masseunzulänglichkeit an

Zweibrücken · Jürgen Roth, Insolvenzverwalter des SVN Zweibrücken , hat beim Amtsgericht Zweibrücken Anfang der Woche Masseunzulänglichkeit angezeigt. Das bedeutet, dass die Kosten des Verfahrens zwar gedeckt sind, die Insolvenzmasse aber nicht zur Erfüllung der fälligen beziehungsweise fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten ausreicht (§ 208 InsO). Dieses Verfahren richtet sich auf die weitere Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse . Was da war, habe Roth liquidiert, also in Geld umgewandelt, um Kosten zu decken, erklärt Amtsgerichtsleiter Klaus Biehl. Für den sportlichen Betrieb des Vereins habe diese Anzeige zunächst keine direkte Auswirkung, betont dieser auf Nachfrage. Zumal die Niederauerbacher nach dem Oberliga-Abstieg schon nach unten zurückgetreten sind. Gegen einen Start der neu gegründeten Spielgemeinschaft SVN Zweibrücken /FC Oberauerbach mit ihren Mannschaften in der B- beziehungsweise C-Klasse spreche demnach nichts.

Der Insolvenzverwalter müsse die Anzeige nun begründen, das Gericht diese "im möglichen Rahmen prüfen", erklärt der Amtsgerichtsleiter. Dann könnte das Insolvenzverfahren mit nachteiligen Folgen für die Gläubiger auch nachträglich eingestellt werden. Alle weiteren sportrechtlichen Fragen müsse Jürgen Roth beantworten. Der Insolvenzverwalter war gestern trotz mehrfachen Versuchs allerdings für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Der SVN-Vorsitzende Richard Denger zeigte sich überrascht von der Nachfrage nach möglichen Konsequenzen für den Verein durch die Anzeige der Masseunzulänglichkeit. Nach Rücksprache mit einer für den SVN zuständigen Mitarbeiterin des Insolvenzverwalters habe diese Denger bestätigt, dass der Brief mit der Meldung ans Amtsgericht rausgegangen ist. Sie habe dem Vorsitzenden aber ebenfalls erklärt, dass dieser Schritt zunächst keine Auswirkung für den Verein hätte. "Wir müssen sehen, dass wir die laufenden Kosten bezahlen können", erklärt Denger. "Aber das können wir ja."

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