Strafe für FCS: Teilausschluss der Fans gegen Trier

Saarbrücken · Das Sportgericht des Fußball-Regionalverbands Südwest hat den 1. FC Saarbrücken mit einer drastischen Strafe belegt. Wegen Verfehlungen der Saarbrücker Anhänger aus den Regionalliga-Spielen gegen den FK Pirmasens, gegen Waldhof Mannheim, gegen SV Eintracht Trier , gegen FC Homburg sowie gegen den TSV Steinbach soll es nun am 9. April im Heimspiel gegen Aufstiegs-Mitkonkurrent Eintracht Trier einen sogenannten "Teilausschluss der Fans " geben.

Die Stehränge im Völklinger Hermann-Neuberger-Stadion, in das die Saarbrücker während des Umbaus des Ludwigsparks ausweichen, bleiben geschlossen, nur die kleine Sitzplatztribüne darf besetzt sein. Das Hinspiel im Trierer Moselstadion stand aufgrund massiven Einsatzes von Pyrotechnik beider Fangruppen vor dem Abbruch. Trier wurde zu 7500 Euro Geldstrafe verurteilt. Der FCS hat gegen sein Urteil Widerspruch eingelegt.

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