Corona-Notbremse LSB sieht „Notbremse“ als Chance für den Sport

Mainz/Zweibrücken · Weil die Regelungen in Rheinland-Pfalz ohnehin schon restriktiv waren, ändert sich für den Amateursport im Bundesland trotz „Notbremse“ auch bei Inzidenzen von über 100 wenig. Teilweise ist nun sogar mehr erlaubt als vorher. Der Landessportbund sieht trotzdem in einigen Fragen Klärungsbedarf.

 Zwei Kids beim Kicken? Das bleibt unabhängig von Inzidenzen und der „Notbremse“ in Rheinland-Pfalz erlaubt. Bis zu fünf unter 14-Jährige dürfen weiter zusammen Sport treiben. Bei den Älteren sieht es dagegen ganz anders aus. Das kritisiert der Landessportbund.

Zwei Kids beim Kicken? Das bleibt unabhängig von Inzidenzen und der „Notbremse“ in Rheinland-Pfalz erlaubt. Bis zu fünf unter 14-Jährige dürfen weiter zusammen Sport treiben. Bei den Älteren sieht es dagegen ganz anders aus. Das kritisiert der Landessportbund.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

(red) Die bundesweite „Corona-Notbremse“ ist da. Der Bundesrat ließ am Donnerstag bei einer Sondersitzung in Berlin die Änderung des Infektionsschutzgesetzes passieren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete es noch am Nachmittag. Damit kann es nach Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft treten. Ab Samstag ist somit geregelt, dass bei einer Inzidenz von über 100 der Bund – und unter 100 das Land zuständig ist.

Der Begriff „Notbremse“ impliziert nun, dass die Regeln noch strenger werden, die Zügel angezogen werden. Beim Landessportbund (LSB) Rheinland-Pfalz sieht man die Lage ein wenig optimistischer. Denn weil die Regeln im Bundesland schon bei Inzidenzen ab 50 ohnehin strikt waren, sei nun grundsätzlich in einigen Bereichen sogar mehr erlaubt als vorher, erklärt der LSB

„Man könnte sagen, dass die Bundesnotbremse die Grundlage für weitere Öffnungen des Sports in Rheinland-Pfalz bietet“, sagt Christof Palm, der neue Hauptgeschäftsführer des LSB. „Dass andere Bundesländer zu einer anderen Einschätzung gelangen, ist teilweise verständlich, denn dort waren die Regelungen weniger restriktiv“, so Palm weiter. So ist nun auch in Rheinland-Pfalz unter anderem das Tennisspielen in Hallen zu zweit auch bei einer Inzidenz von über 100 wieder erlaubt. Das war es zuvor bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 nicht.

Der LSB und die drei regionalen Sportbünde in Rheinland-Pfalz hatten sich im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahren an die Entscheidungsträger auf Landes- und Bundesebene gewandt und „Minimalforderungen“ für den Sport gestellt. Diesen sei „zumindest in Teilen“ nachgegeben worden. „Wir sind zufrieden, dass zugunsten des Sports differenziert wurde. Insbesondere die kontaktfreien Trainingsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Fünfergruppen trotz einer Inzidenz von über 100 sind ein Kompromiss, der dem organisierten Sport wichtig war“, sagt auch LSB-Präsident Wolfgang Bärnwick. Denn eben dies sei in einer ersten Fassung des Entwurfs noch nicht so gewesen.

Der große Wermutstropfen: Für Jugendliche ab 15 Jahren sind die Regeln strenger. Für sie ist nur kontaktfreier Individualsport alleine, zu zweit oder mit den Personen des eigenen Hausstands sowohl im Freien als auch in gedeckten Anlagen – wie Sport- oder Tennishallen – erlaubt. Der Landessportbund hatte in seiner Minimalforderung eine altersunabhängige Sportausübung in Fünfergruppen verlangt. Dies konnte er nicht durchsetzen. Aber: „Realistisch betrachtet sieht die Bundesnotbremse trotzdem großzügigere Regelungen für Kinder im Freien und Individualsport im Innenbereich vor als dies in Rheinland-Pfalz bei Inzidenzen von über 100 vorher der Fall war“, schreibt der Sportbund.

Auch die Außensportanlagen der Vereine dürfen nun unabhängig von der Inzidenz geöffnet bleiben. Sport darf dort zwar während der Ausgangssperre nicht getrieben werden – grundsätzlich ist eben dies aber bis 0 Uhr erlaubt.

Bei Inzidenzen unter 100 ist wieder das Land Rheinland-Pfalz für die Vorgaben für den Sport verantwortlich. Die noch bis diesen Sonntag geltende 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes handhabte diese Regeln aber strikt. Schon bei Inzidenzen ab 50 war kein Gruppentraining für über 14-Jährige mehr erlaubt. Bei Inzidenzen über 100 auch nicht mehr für unter 14-Jährige. Genau das wird nun trotz Notbremse für bis zu fünf Kids erlaubt sein.

Im Hinblick auf die nächste Verordnung des Landes fordert der LSB daher Lockerungen. Er habe gemeinsam mit den drei Sportbünden im Austausch mit Innenstaatssekretär Randolf Stich nochmals die in seinem Offenen Brief an die Landesregierung formulierten Vorstellungen konkretisiert. In dem Brief hatte der LSB auf einen „klaren Fahrplan“, nämlich den Öffnungsplan der Sportministerkonferenz der Länder verwiesen.

Zudem moniert der Landessportbund offene Fragen im Hinblick auf die Notbremse: So sei zum Beispiel überhaupt nicht klar, wie viele der „Fünfergruppen“ an unter 14-Jährigen pro Sportanlage künftig erlaubt sein werden.

Nun mag die kuriose Situation eingetreten sein, dass die „Notbremse“ in Rheinland-Pfalz faktisch eine (leichte) Lockerung für den Sport bedeutet. Deutschlandweit ist das aber nicht der Fall. Vor allem bei kontaktlosem Sport im Freien hatte sich der Deutsche Olympische Sportbund „weit offensivere Lösungen gewünscht“, sagt dessen Präsident Alfons Hörmann. Die Notbremse hatten sowohl der DOSB wie auch der Deutsche Fußball-Bund als „Schritt in die falsche Richtung“ kritisiert. Hörmann fürchtet durch die anhaltenden Beschränkungen schwerwiegende Konsequenzen für die Gesundheit. „Wohl noch nie haben Kinder in unserem Land so ungesund und bewegungslos gelebt wie in den vergangenen zwölf Monaten. Das wird langfristig fatale Folgen haben“, warnt er.

In Zweibrücken lag die Inzidenz am Freitagnachmittag bei 114,1. Erst wenn sie mehrere Tage in Folge unter den Wert von 100 fällt, greift die Bundes-Notbremse nicht mehr.

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