Oberlandesgericht Koblenz Urteil im Prozess um Staatsfolter in Syrien wird bald erwartet

Koblenz/Zweibrücken · Der Koblenzer Prozess um syrische Folterkeller stößt auf internationales Interesse. Für den Angeklagten, der in Zweibrücken gefasst wurde, soll er nächste Woche enden.

 Der Angeklagten, Eyad A. (43, l), sitzt beim Prozessauftakt im April auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts hinter Schutzscheiben, und verbirgt sein Gesicht unter eine Kapuze. Ihm und einem weiteren Angeklagten wird die Beteiligung an syrischer Staatsfolter vorgeworfen.

Der Angeklagten, Eyad A. (43, l), sitzt beim Prozessauftakt im April auf der Anklagebank des Oberlandesgerichts hinter Schutzscheiben, und verbirgt sein Gesicht unter eine Kapuze. Ihm und einem weiteren Angeklagten wird die Beteiligung an syrischer Staatsfolter vorgeworfen.

Foto: dpa/Thomas Lohnes

Im weltweit ersten Strafprozess wegen mutmaßlicher Staatsfolter in Syrien hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz das Verfahren gegen einen Angeklagten abgetrennt. Der zuständige Staatsschutzsenat begründete diesen Beschluss laut einer OLG-Sprecherin am Mittwoch damit, dass die Beweisaufnahme hinsichtlich dieses Syrers entscheidungsreif sei. Damit könnte es im Fall von Eyad A., der in Zweibrücken festgenommen wude am 24. Februar zu einem ersten Urteil kommen. Am Mittwochvormittag begann das mehrstündige Plädoyer der Bundesanwaltschaft, am heutigen Donnerstag (18.2.) wird der Schlussvortrag der Verteidigung erwartet.

Gegen den Hauptangeklagten Anwar R. soll der im April 2020 begonnene Prozess weiterlaufen. Die beiden Syrer sollen Agenten des Geheimdienstapparats der Regierung in ihrer Heimat gewesen sein. Präsident Baschar al-Assad soll in seinem Bürgerkriegsland für eine Folter-Maschinerie verantwortlich sein.

Das Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht erlaubt es, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen. Anwar R. und Eyad A. waren nach ihrer Flucht in Deutschland von mutmaßlichen Opfern erkannt und 2019 in Berlin und Zweibrücken festgenommen worden. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 58-jährigen Hauptangeklagten Anwar R. Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 und 2012 vor. Sie legt ihm 58-fachen Mord, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung in Syrien zur Last.

Eyad A., dessen Prozess schon am 24. Februar enden könnte, ist wegen Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit 2011 angeklagt. Dem 44-Jährigen wird vorgeworfen, in Syrien mindestens 30 Demonstranten in ein Foltergefängnis gebracht zu haben. Anwar R. hat zu Prozessbeginn die Vorwürfe zunächst abgestritten und Eyad A. vorerst geschwiegen.

(dpa)
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