Klarstellung durch Gesundheitsministerium Mainz: Visiere gelten nicht als Mund-Nasen-Schutz

Mainz · Schutzvisiere „erfüllen nicht die durch die Corona-Bekämpfungsverordnung geregelte Maskenpflicht“, stellt die Landesregierung klar.

 Diese Wirtin begrüßt vor ihrem Restaurant Gäste und trägt dabei ein Schutzvisier. Das Mainzer Gesundheitsministerium stellt klar: Solche Schutzvisiere sind kein gleichwertiger Ersatz für einen Mund-Nasen-Schutz.

Diese Wirtin begrüßt vor ihrem Restaurant Gäste und trägt dabei ein Schutzvisier. Das Mainzer Gesundheitsministerium stellt klar: Solche Schutzvisiere sind kein gleichwertiger Ersatz für einen Mund-Nasen-Schutz.

Foto: dpa/Robert Michael

Schutzvisiere sind kein Ersatz für Alltagsmasken – darauf hat das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium in Mainz hingewiesen. Diese Visiere „erfüllen nicht die durch die Corona-Bekämpfungsverordnung geregelte Maskenpflicht“, sagte Ministeriumssprecherin Stefanie Schneider am Freitag. Es habe in dieser Frage Unklarheiten gegeben. Daher habe die Landesregierung die Corona-Bekämpfungsverordnung vom 20. Mai auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Studien konkretisiert.

Die Maskenpflicht gelte aber nicht für Mitarbeiter etwa im Einzelhandel, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen getroffen würden oder solange sie keinen Kunden-Kontakt hätten. „Das bedeutet, dass beispielsweise Kassiererinnen und Kassierer oder Verkäuferinnen und Verkäufer, die durch eine Trennscheibe geschützt sind, von der Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, befreit sind.“

(dpa)
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