Rheinland-Pfalz Kunden dürfen wieder in Geschäfte – mit Termin

Mainz · Ab dem 1. März dürfen in Rheinland-Pfalz Geschäfte für angemeldete Kunden wieder öffnen. Der Handel spricht von einem Hoffnungsschimmer.

 Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigte die Lockerungen gestern in Mainz an.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigte die Lockerungen gestern in Mainz an.

Foto: dpa/Thomas Frey

Einkaufen wird ab der kommenden Woche in Rheinland-Pfalz wieder möglich sein. Jedoch nur mit Voranmeldeung. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) kündigte diese Lockerungen ab 1. März an. Die Idee: Händler können nach vorheriger Absprache Einzeltermine vergeben, Kunden dürfen aber nur alleine oder höchstens mit den im Haushalt lebenden Angehörigen das Geschäft betreten. Dreyer nannte das Modell attraktiv für Einzelhändler, die Stammkunden kennen und wissen, was diese brauchten.

Thomas Scherer, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Rheinland-Pfalz, sprach von einem ersten Hoffnungsschimmer, dass der Einzelhandel nach über zwei Monaten Zwangsschließung wieder, wenn auch unter strengen Auflagen, öffnen dürfe. Das trage dem Wunsch der Bevölkerung und des Handels Rechnung. Viele Händler bangen in der Krise um ihre Existenz. Vor der Landtagswahl am 14. März 2021 überbieten sich Parteien daher mit Vorschlägen, wie sie den Handel in Innenstädten stärken wollen – von direkten Zuschüssen bis hin zu einer Steuer für den digitalen Handel.

Die Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz unterstützen die Lockerungen, fordern aber auch bald den nächsten Schritt zu wagen. Ministerpräsidentin Dreyer mahnte an, weiter Vorsicht walten zu lassen und die Unsicherheiten wegen der Mutationen zu bedenken. In Rheinland-Pfalz lag die Zahl der Neuerkrankungen auf 100 000 Einwohner in der vergangenen Woche gestern bei 52. Zum 1. März gibt es dennoch weitere Öffnungen: Friseure, Gartenbaubetriebe, Musikschulen, Tierparks und Zoos dürfen unter Auflagen wieder loslegen. Eine entsprechende Verordnung will das Kabinett am Freitag beschließen, wie das Umweltministerium mitteilte. Die Öffnung von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen solle nur für die Außnbereiche gelten. Maximal ein Viertel so viele Besucher wie regulär dürften demzufolge eingelassen werden.

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