Justizministerium Mertin äußert Bedenken zu Gesetz gegen Hass und Hetze
Mainz · Die Umsetzung des Bundesgesetzes zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet erfordert nach Auffassung des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin noch gesetzliche Änderungen.
Als Grund nennt der FDP-Politiker in einem Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Verschiedene Normen vor allem des BKA-Gesetzes seien für verfassungswidrig erklärt worden, wovon auch Datenabfragen betroffen seien. Diese Entscheidung könne eine in dem neuen Gesetz gegen Hass im Netz vorgesehenen Meldepflicht ins Leere laufen lassen, schreibt der rheinland-pfälzische Justizminister.
Das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz sieht vor, dass wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, mit schärferer Verfolgung rechnen muss. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden. Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben. Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen. Sind die Passwörter bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert, werden sie auch genauso übermittelt.
Politik und Bevölkerung knüpften hohe Erwartungen an das neue Gesetz, „vor allem an das Meldeverfahren für Postings mit rechtsextremem Inhalt von Hasskommentarenaber auch von kinderpornografischen Inhalten“, schreibt Mertin.