Betrunkener rast in Menschengruppe Todesfahrt von Pirmasens als fahrlässige Tötung gewertet

Zweibrücken/Pirmasens · Nach der Fahrt eines Betrunkenen in eine Menschengruppe in Pirmasens mit einem Toten und sechs Verletzten stuft die Justiz in Rheinland-Pfalz die Tat derzeit als fahrlässige Tötung in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs ein.

 Nachdem in der Nacht zum Sonntag ein 51-jähriger Mann in Pirmasens in eine Menschengruppe gefahren ist, bei der eine Person starb, hat die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Zweibrücken den Fall bewertet. Die rheinland-pfälzische Justiz spricht von fahrlässiger Tötung. Ein Haftgrund liege nicht vor.

Nachdem in der Nacht zum Sonntag ein 51-jähriger Mann in Pirmasens in eine Menschengruppe gefahren ist, bei der eine Person starb, hat die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Zweibrücken den Fall bewertet. Die rheinland-pfälzische Justiz spricht von fahrlässiger Tötung. Ein Haftgrund liege nicht vor.

Foto: dpa/Oliver Berg

Der 51 Jahre alte Fahrer befinde sich in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses, teilte die Staatsanwaltschaft Zweibrücken am Montag mit. Ein Haftgrund liege nicht vor. Noch am Montag wurde beim Amtsgericht ein Antrag auf Entzug der Fahrerlaubnis gestellt.

Der Fahrer sei noch nicht vernehmungsfähig und weder polizeibekannt, noch vorbestraft. Der Unfall geschah am Sonntagmorgen kurz nach Mitternacht in Pirmasens. Der Staatsanwaltschaft zufolge hatte der Mann zuvor in einem Lokal Alkohol getrunken. Bevor er in die Menschengruppe fuhr, war der 51-jährige bereits in verkehrter Richtung in eine Einbahnstraße gefahren und mit einem parkenden Auto kollidiert. Der Mann hatte der Polizei zufolge knapp zwei Promille Alkohol im Blut.

(dpa)
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