Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung Gelernter Erzieher machte Kinder zu Sex-Sklaven

Pirmasens · Das Jugendschöffengericht hat einen Pirmasenser wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsentzug verurteilt.

  Das Urteil des Amtsgerichts Pirmasens ist noch nicht rechtskräftig.

Das Urteil des Amtsgerichts Pirmasens ist noch nicht rechtskräftig.

Foto: Rainer Ulm

Da wäre beinahe sprichwörtlich der Bock zum Gärtner gemacht worden. Schließlich hat sich am Mittwoch ein gelernter Erzieher vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Pirmasens für Straftaten verantworten müssen, die die Ausübung eines solchen Berufs grundsätzlich ausschließen.

Staatsanwalt Christian Horras warf dem 30-jährigen Pirmasenser sexuellen Missbrauch von Kindern sowie Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften in 27 Fällen vor. In den Jahren 2017 und 2018 soll er eine damals Elfjährige über eine Internet-Plattform animiert haben, ihm ein Video von sich zu schicken, auf dem zu sehen war, wie das nackte Mädchen an sich sexuelle Handlungen vornimmt. Solche und ähnliche Filmchen sowie zig Fotos waren später bei einer Durchsuchung der Wohnung, in der er gemeinsam mit seinen Eltern lebte, auf Computern, Handys und Laptops gefunden worden.

Auf den Geräten entdeckten die Ermittler auch diverse Chat-Nachrichten, in denen er zum Beispiel eine damals Zwölfjährige fragte, ob sie ihm nicht „Bilder ohne Kleidung schicken“ könne, auf denen sie an ihren Geschlechtsteilen „herumspielt“ und sich „mit einer Bürste auf den nackten Hintern schlägt“. Laut untersuchtem Chat-Verlauf hatte das Mädchen ihm diese Wünsche auch erfüllt. Ähnliche Aktivitäten hatte er von einer damals Zehnjährigen mit den Worten gefordert: „Als meine Sklavin musst du mir deinen Körper zeigen!“ Was dann auch geschah. Einer anderen Chat-Partnerin, einer Jugendlichen, versprach er: „Als meiner Sklavin werde ich dir noch viel beibringen.“

Laut Anklage speicherte er die ihm übersandten Videos ohne Wissen „der Geschädigten“ auf dem heimischen Computer, wo er die Filmchen in der Folge immer wieder abgespielt und angeschaut haben soll.

Der 30-Jährige, der den Beruf des Erziehers zwar gelernt, aber nie ausgeübt haben will, wollte sich am Mittwoch zum Sachverhalt nicht äußern. Er ließ jedoch seinen Verteidiger Steffen Lindberg, erklären, dass er alle Tatvorwürfe „in vollem Umfang“ einräume. Der Rechtsanwalt sagte: „Er schämt sich für sein Handeln und bedauert sein Verhalten.“

Sein Mandant, der von Gelegenheitsjobs und zuletzt von Hartz IV gelebt hatte, habe sich inzwischen freiwillig einer Therapie bei der Behandlungsinitiative Opferschutz in Karlsruhe unterzogen. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Alexander Kolb, ob sich das „Internet-Plattform-Verhalten“ des Angeklagten nun verändert habe, antwortete der 30-Jährige, er habe sich bei einschlägigen Onlinediensten, auf denen Fotos und Videos geteilt werden können, bereits im August 2018 „abgemeldet“. Er habe „selbst erkannt“, dass er so nicht weitermachen kann und will, sagte er unter Tränen. Doch Richter Kolb ließ nicht locker: „Also wenn ich heute auf Ihr Handy gucke, würde ich da noch was finden?“ Kurze Antwort des 30-Jährigen: „Nee!“

In seinem Plädoyer rechnete es Staatsanwalt Horras dem Angeklagten hoch an, dass er mit seinem Geständnis den minderjährigen Missbrauchsopfern eine Vernehmung vor Gericht erspart und sich selbst in eine Therapie begeben habe. Er beantragte eine zur Bewährung auszusetzende zweijährige Freiheitsstrafe für den 30-Jährigen – in der Hoffnung, dass es ihm eine Lehre sei. Dem schloss sich Verteidiger Lindberg an, der angesichts, wie er sagte, „solcher Sklavenspielchen“, auf die sich die Mädchen in der Kommunikation eingelassen hätten, einräumte: „Es verschlägt einem ein Stück weit die Sprache.“

Der Weg als Erzieher oder, wie es der 30-Jährige auch einmal vorgehabt hatte, als Grundschullehrer „wird unabhängig von seinem Bekunden für immer verbaut sein“, sagte der Rechtsanwalt. „Das wäre sonst nicht vermittelbar.“

Schon gar nicht bei dieser Vorstrafe. Denn Jugendrichter Kolb verurteilte den jungen Pirmasenser nicht, wie vom Anklagevertreter und Verteidiger übereinstimmend beantragt, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe, sondern zu zwei Jahren und vier Monaten Freiheitsentzug: „Er hat Forderungen an potenzielle Sklavinnen gestellt, Videos von Chat-Partnerinnen gemacht und vieles mehr. Die 27 Taten sind alles keine Lappalien.“

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