Urteilsverkündung im Landgericht Zweibrücken Drogenhändler muss viereinhalb Jahre hinter Gitter

Pirmasens/Zweibrücken · Die erste Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat im Fall der illegalen Drogeneinfuhr gegen einen Gebrauchtwagenhändler ihr Urteil gesprochen.

 Nach insgesamt 24 Verhandlungstagen ist am Donnerstag im Drogeneinfuhrprozess ein Urteil verkündet worden. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Nach insgesamt 24 Verhandlungstagen ist am Donnerstag im Drogeneinfuhrprozess ein Urteil verkündet worden. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Nach einem Jahr und 24 Verhandlungstagen: Am Donnerstag hat die Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken einen 47-jährigen Pirmasenser Gebrauchtwagenhändler, der inzwischen in Zweibrücken wohnt, wegen Drogenhandels zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Der ursprünglich ebenfalls angeklagte Tatvorwurf der versuchten Einfuhr von Drogen in nicht geringer Menge hingegen sah das Gericht als „nicht gegeben“ an. Weil der Transporter, in dem 26,3 Kilogramm Marihuana versteckt waren, bereits bei Besançon, „300 Kilometer vor dem Erreichen des deutschen Hoheitsgebiets“, vom französischen Zoll gestoppt worden sei, wie die Vorsitzende Richterin Susanne Thomas in ihrer Urteilsbegründung sagte. Allerdings habe das Gericht keine Zweifel daran, dass die Drogen zum „gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt waren“.

Zuvor hatte Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann in seinem Plädoyer die Tatvorwürfe in der Beweisaufnahme bestätigt gesehen. Demnach sei der 47-Jährige am 16. Dezember 2018 mit einem Kleintransporter von Pirmasens nach Barcelona gefahren, um dort hinter einer Sitzbank 26,3 Kilogramm Marihuana zu deponieren. Dafür habe er von einem Pirmasenser Schreiner in gleich zwei Kleintransportern je eine Zwischenwand einbauen lassen, was der Handwerker im Zeugenstand bestätigt hatte. Eines dieser als Möbelauto getarnten Fahrzeuge habe dann ein von ihm beauftragter 58-jähriger Pirmasenser nach Deutschland zurückfahren sollen. Der Kurier sei jedoch am 19. Dezember in besagte Zollkontrolle geraten, und die Drogen seien entdeckt worden. Nachdem der Deal aufgeflogen sei, habe der Angeklagte im Zuge der Ermittlungen stets versucht, den Kurier „als den großen Drogendealer darzustellen“. Vielmehr sei der 47-Jährige ein „notorischer Lügner“, der immer wieder neue Alibis erfunden habe.

Mal wollte er im Tatzeitraum in Polen zum Autoteilekauf, mal in Serbien bei einem Kunden, mal in Gummersbach bei seiner Schwester gewesen sein. Angaben, die sich nach Überprüfung entweder als falsch oder nicht belegbar herausgestellt hatten.

Hingegen hätte die Auswertung seiner Handy-Daten zumindest seine Nähe zum Tatort bewiesen. Er habe sogar noch die Anwaltshonorar für seinen Drogenkurier übernommen und „in bar“ bezahlt. Der 58-Jährige war in Frankreich schließlich in einem Schnellverfahren wegen bandenmäßiger Drogeneinfuhr zu zwei Jahren Haft verurteilt worden, hat die Freiheitsstrafe inzwischen verbüßt.

Der Angeklagte hatte bis zum Schluss seine Unschuld beteuert. „Ich schwöre bei Gott: Ich habe absolut nichts mit der ganzen Sache zu tun“, sagte er schluchzend nach den Plädoyers von Oberstaatsanwalt Lißmann und seiner drei Verteidiger Otmar Schaffarczyk, Robert Münch und Rainer Fuchs.

Diese beantragten unisono, ihren Mandanten freizusprechen. Denn die „Indizienkette“ weise mehrere „schwarze Löcher“ (Rechtsanwalt Münch) und „Rätsel über Rätsel über Rätsel“ (Rechtsanwalt Schaffarczyk) auf, obwohl sich das Gericht „viel Mühe gemacht“ (Rechtsanwalt Fuchs) habe, die Wahrheit herauszufinden. „Wir werden nie erfahren, wie es wirklich gewesen war“, sagte Schaffarczyk. Er und sein Kollege Münch erklärten, dass es sich gar nicht um eine versuchte Drogeneinfuhr gehandelt habe, weil der Kleintransporter, in dem die 26,3 Kilogramm Marihuana versteckt waren, bereits Hunderte Kilometer vor der deutschen Grenze von den französischen Zollbeamten aufgebracht worden war. Münch: „Die Drogen hätten auch für die Schweiz oder Luxemburg bestimmt sein können.“

Dieser Argumentation schloss sich das Gericht an und verurteilte den 47-Jährigen, dem es jedoch eine „hohe kriminelle Energie“ bescheinigte, lediglich wegen Drogenhandels zu viereinhalb Jahren Haft. Zudem werden ihm die 18 Monate in Untersuchungshaft angerechnet.

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