In Zweibrücken liegt die Inzidenz im roten Bereich Geplante einheitliche Notbremse wirft in Rheinland-Pfalz Fragen auf

Mainz/Zweibrücken · Eine Änderung des Infektionsschutzgesetz soll die dritte Corona-Welle brechen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin ist grundsätzlich dafür. Die FDP bewertet den Entwurf sehr kritisch.

 Kommt sie die Corona-Notbremse? In Rheinland-Pfalz wird darüber unterschiedlich gesprochen.

Kommt sie die Corona-Notbremse? In Rheinland-Pfalz wird darüber unterschiedlich gesprochen.

Foto: dpa/Daniel Karmann

(dpa) Beim geplanten neuen Infektionsschutzgesetz gibt es aus Sicht der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei offene Fragen bei der rechtlichen Umsetzung. „Der Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurde der Staatskanzlei am Samstag übersandt; die Staatskanzlei hat noch am Wochenende eine erste Stellungnahme gegenüber dem Bundeskanzleramt abgegeben“, sagte Regierungssprecherin Andrea Bähner am Montag.

Die rot-gelb-grüne Landesregierung sei grundsätzlich einverstanden, dass wesentliche Maßnahmen der Pandemiebekämpfung einheitlich im Bundesinfektionsschutzgesetz geregelt werden. „Rheinland-Pfalz hat auch schon bisher alle verabredeten Regelungen, insbesondere solche der Notbremse, eins zu eins umgesetzt.“

Die endgültige Haltung des Landes im Bundesrat werde im Ministerrat festgelegt. Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sei der Überzeugung, dass es eine einheitliche Regelung in grundsätzlichen Fragen bedürfe, sagte Bähner. „Daher hat sie auf einen gemeinsamen Perspektivplan gedrängt. Dieser gibt die notwendigen Instrumente vor. Würde dieser von allen Bundesländern wie in Rheinland-Pfalz eingehalten, bräuchte es auch keine Änderung des Infektionsschutzgesetzes.“

Der FDP-Generalsekretär und stellvertretende rheinland-pfälzische Ministerpräsident, Volker Wissing, hält deutliche Veränderungen beim geplanten neuen Infektionsschutzgesetz für nötig. „Die Bundesregierung hat einen Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz vorgelegt, den die FDP sehr kritisch bewertet“, konstatierte Wissing mit. „Wir haben erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken dagegen und werden diese im Gesetzgebungsverfahren vorbringen.“

Die Landesregierung werde erst nach Vorliegen eines vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegen, sagte Wissing. „Sollte der derzeit vorliegende Entwurf nicht grundlegend überarbeitet werden, steht schon jetzt fest, dass die FDP diesen nicht mittragen wird.“

Bund und Länder haben sich nach Angaben der Bundesregierung darauf geeinigt, dass das Infektionsschutzgesetz geändert werden soll, um bundesweit einheitliche Regeln für Regionen mit hohen Corona-Zahlen zu haben und mit einer einheitlichen „Notbremse“ die dritte Corona-Welle in Deutschland zu brechen.

In Rheinland-Pfalz kam es zu Wochenbeginn zu 632 neuen Corona-Fällen. Die Inzidenz stieg auf 117,7 (53,8 einen Monat zuvor). Aktuell sind 12 442 Menschen infiziert. Die Zahl der Patienten, die mit oder an dem Virus starben, stieg um sieben auf 3405. In Zweibrücken bleibt die Inzidenz über 60.

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