Amtsgericht Pirmasens Geldwäsche: Bewährungsstrafe für Vietnamesin

Pirmasens · Die 34-jährige aus dem Landkreis Südwestpfalz soll diverse ergaunerte Online-Bestellungen in ihr Heimatland umgeleitet haben.

 Das Amtsgericht Pirmasens verhandelte in der vergangenen Woche wegen „Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte“.

Das Amtsgericht Pirmasens verhandelte in der vergangenen Woche wegen „Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte“.

Foto: Rainer Ulm

Wegen Geldwäsche ist eine 34-jährige Vietnamesin, die seit Jahren im Landkreis Südwestpfalz wohnt, im Amtsgericht Pirmasens in der vergangenen Woche zu einem Jahr Freiheitsentzug verurteilt worden. Richterin Kristina Benz setzte die Strafe zwar zur Bewährung aus, legte aber noch 150 Stunden gemeinnützige Arbeit drauf, die die 34-Jährige in nächster Zeit verrichten muss.

Die Frau soll laut Anklageschrift zwischen September und November 2018 in einem Pirmasenser Nagelstudio, in dem sie zumindest vorübergehend als eine von zwei „Chefinnen“ galt, 33 Pakete selbst entgegengenommen oder durch Angestellte entgegennehmen lassen haben. Dabei soll es sich um Warensendungen gehandelt haben, die Menschen bezahlt hatten, die vorher um ihre Kreditkartendaten und damit um ihr Geld gebracht worden waren.

Diese unfreiwilligen Kunden hatten vor zwei Jahren mit ihren Anzeigen den Stein ins Rollen gebracht und bundesweite Ermittlungen ausgelöst. Die Spur führte unter anderem in das Pirmasenser Nagelstudio, wo die 34-Jährige die ankommenden Sendungen zunächst in einem Raum deponiert und dann mehrmals im Monat von einem gleichaltrigen Landsmann aus Baden-Württemberg abholen lassen soll. Dieser habe sie dann nach zunächst nach Tschechien gebracht.Von dort aus sollen die Pakete weiter nach Vietnam zu ihrer „großen und armen Familie“ geschickt worden sein, weil die Sachen, wie der Kurierfahrer in seiner Vernehmung angab, von Tschechien aus günstiger versendet werden könnten.

Bei den „Sachen“ soll es sich laut Angeklagter unter anderem um Standuhren, Kerzenständer, Haushaltsgeräte gehandelt haben, die sie auf Flohmärkten und bei Haushaltsauflösungen für wenig Geld erworben haben will.

Das jedoch nahm ihr Richterin Benz nicht ab. „Dass die Waren vom Flohmarkt stammen, konnte in der Beweisaufnahme widerlegt werden“, sagte sie in ihrer Urteilsbegründung. Die 34-Jährige habe während der Hauptverhandlung „nie klargestellt, von wem sie die Pakete bekommen hat, sondern stets um den heißen Brei herumgeredet“.

Manchmal seien laut der Aussage einer früheren Mitarbeiterin, die die Sendungen in Abwesenheit der Vietnamesin anzunehmen hatte, zehn dieser verdächtigen Pakete am Tag angekommen. Die Strafrichterin sah deshalb den der 34-Jährigen vorgeworfenen Tatbestand der Geldwäsche, in 33 Fällen erfüllt – Oder wie es im Juristendeutsch heißt: „Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte“.

„Soweit darf eine Entwicklungshilfe nicht gehen“, merkte Oberamtsanwalt Volker Gries in seinem Plädoyer an. Der Anklagevertreter forderte sogar ein Jahr und sechs Monate Freiheitsentzug für die 34-Jährige, allerdings ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung. Er hielt es für erwiesen, dass die Waren bei Versandunternehmen online bestellt, mit von arglosen Zeitgenossen „durch unbekannte Dritte ergaunerten Kreditkartendaten“ bezahlt, dann an die Adresse des Pirmasenser Nagelstudios geliefert und dort zwischengelagert worden waren.

Später seien sie dann nach Tschechien transportiert worden, um sie von dort nach Vietnam zu schicken. „Alles andere sind Schutzbehauptungen“, sagte der Oberamtsanwalt, der die junge Frau „in allen 33 Fällen überführt“ sah.

Hingegen forderte die Verteidigerin der 34-Jährigen, die Annweilerer Rechtsanwältin Barbara Puche, ihre Mandantin freizusprechen. Denn es stehe zwar fest, „dass die Paketsendungen zu unrecht erlangt wurden“, jedoch sei es aus ihrer Sicht nicht erwiesen, dass die 34-Jährige die Pakete selbst empfangen und weitertransportiert habe: „Es könnte auch die Co-Chefin gewesen sein.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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