Zweibrücker RosengartenDoch keine strengen Hürden für Besucher
Aufatmen beim UBZ: Weil der Rosengarten kein „botanischer Garten“ ist wie im Infektionsschutzgesetz aufgeführt, fällt die am 28. April eingeführte Pflicht eines Impfnachweises beziehungsweise Schnelltests für Gäste wieder weg.