Kein Führerschein, Alkohol und Corona-Regel-VerstoßDreifaches Sündenregister
Samstagfrüh gegen 1.15 Uhr hat die Polizei an der Tankstelle in der Zweibrücker Saarlandstraße einem Autofahrer die weiterfahrt untersagt, weil er alkoholisiert war und keinen Führerschein besitzt. Zudem wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz gegen alle drei Insassen eingeleitet, da sie sich, entgegen des bestehenden Verbotes, in einer Gruppe von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum aufgehalten hatten.