Taten aus „Langeweile“: Zwei junge Erwachsene müssen ins Gefängnis
„Aus purer Langeweile“ hätten sie „ganz enormen Schaden“ angerichtet, begründete das Landgericht gestern die beiden Haftstrafen gegen zwei junge Erwachsene. Sie wurden wegen der Vielzahl der Delikte ohne Bewährung verhängt.