Streit um umstrittenes Antidiskriminierungsgesetz Land würde Polizisten nach Berlin schicken

Mainz · Antidiskriminierungs-gesetz im Bundesland Berlin stößt auf Kritik bei rheinland-pfälzischen Polizisten. Die Landesregierung will die Beamten trotzdem in der Hauptstadt einsetzen.

 Beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg waren auch Polizisten aus anderen Bundesländern im Einsatz. Wegen des dort gültigen neuen Antidiskriminierungsgesetzes wollen rheinland-pfälzische Beamte nicht in Berlin eingesetzt werden. Foto: Marks/dpa

Beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg waren auch Polizisten aus anderen Bundesländern im Einsatz. Wegen des dort gültigen neuen Antidiskriminierungsgesetzes wollen rheinland-pfälzische Beamte nicht in Berlin eingesetzt werden. Foto: Marks/dpa

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Wenn mal US-Präsidenten nach Rheinland-Pfalz reisen wie George W. Bush 2005 nach Mainz, schützen Polizisten aus Bayern deren Sicherheit. Bei Protesten wie auf dem G20-Gipfel in Hamburg helfen auch Polizisten aus Rheinland-Pfalz. Sollte es in Berlin 2021 zu Ausschreitungen bei Mai-Demos kommen, könnten Polizisten aus vielen Bundesländern der Hauptstadt fern bleiben.

Denn bei der Polizei stößt das Antidiskriminierungsgesetz, das die rot-rot-grüne Koalition in Berlin beschlossen hat, auf Widerstand. Das Gesetz soll Anzeigen gegen Polizisten erleichtern, wenn diese sich diskriminierend äußern. Die Opposition in Rheinland-Pfalz moniert Mängel am Gesetz. Polizisten müssten beweisen, Betroffene nicht diskriminiert zu haben, sagte der CDU-Landtagsabgeordnete Dirk Herber im Innenausschuss. „Diese Umkehr der Beweislast hat in einem Rechtsstaat nichts verloren.“ Bund und viele Länder drohen daher, ihre Polizei nicht mehr zu Großveranstaltungen nach Berlin ausrücken zu lassen. CDU und AfD fordern auch das Land auf, auf Einsätze von Polizisten zu verzichten.

Innenstaatssekretärin Nicole Steingaß (SPD) widersprach: „Wir sehen keinen Grund, Unterstützungsleistung für Berlin abzulehnen, weil das die Kooperation zwischen Bund und Ländern und damit die Sicherheit unserer Republik gefährden würde.“ Steingaß berief sich auf einen Brief des Berliner Innensenats. Ein Gericht müsse nach einer Anzeige erst zu der Überzeugung kommen, dass es zu einer Diskriminierung gekommen sei. Die Beweislast liege also nicht bei den Polizisten.

Einig waren sich alle Seiten im Innenausschuss darin, Polizisten nicht unter Generalverdacht stellen zu wollen. Von 2017 bis heute, sagte Steingaß, waren Polizisten aus Rheinland-Pfalz bei 17 Einsätzen in Berlin. „Nach den mir vorliegenden Erkenntnissen sind bislang keine Vorwürfe wegen des Verhaltens von Beamten erhoben worden“, beschwichtigte sie.

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