Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Rentner will Schornsteinfeger die (Feuerstätten-)Schau stehlen

Pirmasens/Waldfischbach · Ein 65-jähriger Waldfischbacher ist im Amtsgericht Pirmasens wegen massiven Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt worden.

Angriffslustiger Rentner will Schornsteinfeger nicht reinlassen
Foto: Rainer Ulm

Am 27. November 2019 ging es im idyllischen Waldfischbach so richtig zur Sache: Mit Polizeigewalt musste dort in einem Häuschen eine – im Amtsdeutsch „Feuerstättenschau“ genannte – gesetzlich vorgeschriebene Zählung der Kamine und Öfen durch den Bezirksschornsteinfeger erzwungen werden. Weil der heute 65-jährigen Rentner angekündigt hatte, den Bezirksschornsteinfeger nicht in sein Haus zu lassen, war der Fachmann für Feueranlagen gemeinsam mit einer Beamtin der Ordnungsbehörde der Landkreisverwaltung Südwestpfalz, eskortiert von fünf Polizisten, angerückt.

Zwar öffnete der widerborstige Mann den Ankömmlingen nach deren Klingeln noch die Tür, um sie dann aber gleich wieder zuzuschlagen. Was jedoch der Fuß eines Polizisten im Türrahmen verhinderte. Als die Beamten daraufhin die Tür wieder aufdrückten, sahen sie sich einem erzürnten Mann gegenüber, der ihnen, vermeintlich angriffslustig, ein Vierkantholz entgegenstreckte. Die Polizisten „entwaffneten“ ihn daraufhin und fesselten ihn auf dem Rücken, wie einer der Beamten jetzt vor der Strafrichterin im Pirmasenser Amtsgericht aussagte.

Dort musste sich der 65-Jährige am Dienstag wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten. „Ich wollte mit dem Kantholz nicht schlagen“, beteuerte er von der Anklagebank aus. „Ich wollte nur, dass sie nicht ins Haus reinkommen.“ Dem 65-Jährigen wird in diesem Zusammenhang ebenfalls vorgeworfen, bei dem Polizeieinsatz in seinem Hause der ebenfalls anwesenden Beamtin der Ordnungsbehörde damit gedroht zu haben, sie die Treppe herunter zu stoßen. „Er hat sein Bein gehoben und gesagt, wenn er jetzt zutreten würde, würde ich die Treppe herunterstürzen“, berichtete die 33-jährige Kommunalbeamtin am Dienstag im Zeugenstand.

Zwar war es damals zu dem angedrohten Tritt nicht gekommen – gleichwohl hat sein aggressives Verhalten an jenem Novembertag nun ein juristisches Nachspiel: Weil er geständig und nicht vorbestraft war, wurde er zu sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt. Die Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 1000 Euro Geldstrafe zahlen. In ihrer Urteilsbegründung stellte Strafrichterin Franziska Bock klar: „Hier liegt ein besonders schwerer Fall des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor – wegen des Einsatzes eines Kantholzes gegen gleich mehrere Personen.“

Zuvor hatte der Verteidiger des 65-jährigen Waldfischbachers, der Pirmasenser Rechtsanwalt Walter Höh, noch geltend gemacht, dass seinem Mandanten „in dieser Sache“ bereits ein 150-Euro-Bußgeld aufgebrummt worden sei. Außerdem habe der Rentner mit dem Kantholz „Gott sei Dank nicht zugeschlagen“. Sein Mandant habe angenommen, wenn er sich gemäß des vor sieben Jahren in Kraft getretenen novellierten Schornsteinfeger-Handwerksgesetz selbst einen Kaminkehrer sucht, auf die Feuerstättenschau durch den Bezirksschornsteinfeger verzichten zu können. Diesen Irrtum habe sich sein Mandant inzwischen eingestanden, sagte Rechtsanwalt Höh. Er hielt deshalb eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 600 Euro für ausreichend. Der Anklagevertreter hatte eine achtmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 1500 Euro beantragt. Mit ihrem Urteil fand Strafrichterin Bock dann einen Mittelweg, weshalb Verteidigung und Anklage noch im Gerichtssaal bekundeten, nicht gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Das Urteil ist damit bereits rechtskräftig.

Hintergrund: Mit Ablauf des Jahres 2012 endete nach 77 Jahren das Schornsteinfeger-Monopol. Viele Arbeiten, die bisher der Bezirksschornsteinfeger erledigte, dürfen ab dem 1. Januar 2013 laut novelliertem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz auch zugelassene freie Schornsteinfeger und Handwerksbetriebe übernehmen.

Hausbesitzer können sich seither selbst entscheiden, welcher Kaminkehrer die anstehenden Arbeiten verrichtet. Aber der Bezirksschornsteinfeger führt weiterhin das Kehrbuch, in dem festgehalten wird, wie viele Feuerstätten es im jeweiligen Haus gibt. Deshalb kommt der Bezirksschornsteinfeger auch weiterhin zu einer sogenannten „Feuerstättenschau“ vorbei: Zwei Mal in sieben Jahren muss er dabei überprüfen, dass keine weiteren unangemeldeten Feuerstätten eingebaut wurden, was übrigens 40 Euro Grundgebühr plus Arbeitszeit kostet. Dazu muss man ihn ins Haus lassen.

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